Nur wenige Thüringer klagen wegen Corona-Entschädigungen
Wer wegen Corona Verdienstausfälle hinnehmen musste, hat Anspruch auf Entschädigung. An den Gerichten hatte man sich auf zahlreiche Verfahren dazu eingestellt. Doch es kam anders.
Gera - Entgegen vorheriger Erwartungen sind bislang nur wenige Menschen in Thüringen wegen Entschädigungen zu coronabedingten Verdienstausfällen vor Gericht gezogen. „Die Menschen haben offenbar Geduld gehabt“, sagte der Präsident des Verwaltungsgerichts Gera, Michael Obhues, der Deutschen Presse-Agentur. An seinem Gericht habe es seit Jahresanfang 22 Verfahren dazu gegeben und damit weniger als erwartet. Das Verwaltungsgericht Weimar zählte zehn Verfahren.
Die Zahlen sind laut Obhues auch deswegen bemerkenswert, weil das für die Entschädigungen zuständige Landesverwaltungsamt im Winter mit Zehntausenden Anträgen überrannt worden war. Angesichts der Antragsflut kam es auch zu Verzögerungen. „Wenn drei Monate nichts passiert, kann man eigentlich Klage wegen Untätigkeit erheben“, erklärte Obhues. Das habe aber nur eine Handvoll Menschen getan. Dass derzeit eher wenige Klagen eingehen, deute auch darauf hin, „dass das Landesverwaltungsamt die Sache jetzt im Griff hat“.
Obhues hatte zu Jahresbeginn auch wegen der oft unklaren Rechtslage zu den Corona-Entschädigungen mit deutlich mehr Klagen gerechnet. In den Fällen, die vom Verwaltungsgericht Gera bearbeitet werden, geht es unter anderem um die Höhe von Entschädigungen bei Minijobbern, um die Berücksichtigung von Geschäftsführergehältern oder darum, wie die Entschädigung ausfällt, wenn eine Person krankgeschrieben war. Lediglich drei Verfahren seien in Gera bislang abgeschlossen, was auch auf die Komplexität der Verfahren hindeute, sagte Obhues.
In die nächste Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Thüringen, ist nach Angaben eines Sprechers noch keiner der Thüringer Fälle gekommen.