1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Rechtsextremer Richter Jens Maier von der AfD darf Richter-Amt antreten

Der "kleine Höcke" Weil Gericht mehr Zeit braucht: Rechtsextremer Richter darf Amt antreten

Er bezeichnete sich selbst als "kleinen Höcke", war ein prominenter Vertreter des AfD-"Flügels" und gilt als rechtsextrem: Trotzdem darf der AfD-Politiker Jens Maier ab Montag wieder als Richter arbeiten - weil das zuständige Dienstgericht mit einer Entscheidung zögert.

Aktualisiert: 11.03.2022, 17:17
Jens Maier saß für die AfD im Bundestag. Obwohl er als rechtsextrem gilt, darf er vorerst wieder als Richter arbeiten.
Jens Maier saß für die AfD im Bundestag. Obwohl er als rechtsextrem gilt, darf er vorerst wieder als Richter arbeiten. Foto: dpa-Zentralbild

Dresden/dpa - Der frühere AfD-Abgeordnete Jens Maier darf vorläufig in die sächsische Justiz zurückkehren. Das zuständige Dienstgericht für Richter teilte am Freitag mit, dass sich eine Entscheidung verzögere, ob Maier in den Ruhestand versetzt werde. Auch zu einem Eilantrag, Maier vorläufig die Amtsgeschäfte zu untersagen, gibt es noch keine Entscheidung. Damit dürfte er seinen Dienst am Montag im Amtsgericht Dippoldiswalde antreten.

Das sächsische Justizministerium hatte sich auf rechtlichem Wege gegen die Weiterbeschäftigung Maiers als Richter im Freistaat gewehrt. Justizministerin Katja Meier (Grüne) teilte Mitte Februar zwar mit, dass Maier mit Wirkung vom 14. März in den Richterdienst am Amtsgericht Dippoldiswalde zugeführt werde. Parallel dazu stellte das Ministerium am Landgericht Leipzig - am dortigen Dienstgericht für Richter - jedoch einen Antrag auf Versetzung Maiers in den Ruhestand nach Paragraf 31 des Richtergesetzes. Ein zusätzlicher Eilantrag sollte verhindern, dass Maier vor einer Entscheidung über den Ruhestand in den Dienst zurückkehrt.

Sachsen will rechtsextremen Richter in Ruhestand versetzen

Nach dem entsprechenden Paragrafen des Richtergesetzes kann ein Richter auch in den Ruhestand versetzt werden, "wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden".

Laut Ministerin Meier ist dieser Paragraf in der deutschen Rechtsprechung bislang erst zweimal zur Anwendung gelangt. Eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege bedeute, dass bei einer Richterin oder einem Richter aufgrund ihres oder seines Verhaltens die Verfassungstreue, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität in Frage stünden und so die Gefahr einer "Justizkrise" bestehe.

Maiers mögliche Weiterbeschäftigung als Richter hatte Unmut und Kritik ausgelöst. Der AfD-Politiker wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Andere Parteien halten ihn für untragbar. Das Auschwitz-Komitee und der Zentralrat der Juden drängten darauf, Maiers Rückkehr in die Justiz zu verhindern. Die Neue Richtervereinigung hielt eine Richteranklage für geboten.