Prozess Rettungsdienst zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
Oldenburg - Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Rettungsdienst zu der Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Ein Fahrer des Rettungsdienstes wollte während eines Einsatzes in Ostfriesland mehrere Radfahrer überholen. Die spätere Klägerin stieg dabei von ihrem Rad ab - und brach sich den Knöchel. Zu einem Zusammenstoß kam es nicht.
Das Oberlandesgericht sprach der 72 Jahre alten Klägerin 2400 Euro Schmerzensgeld zu, sowie Geld für weitere Schäden und den Rechtsanwalt. Der Rettungswagen habe zu dem Unfall beigetragen, indem er ein Ausweichen und Absteigen der Klägerin veranlasst habe, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Zuvor hatte das Landgericht Aurich eine Haftung des Rettungsdienstes abgelehnt.