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Steuerreform SPD legt Konzept zu Erbschaftsteuer vor – Kritik aus CDU

Die SPD will reiche Erben künftig mit einer höheren Steuer belegen. Die Fraktion will das Konzept am Dienstag vorstellen. Erste Details sind nun bekannt – Kritik lässt nicht lange auf sich warten.

Von dpa Aktualisiert: 12.01.2026, 20:10
Die SPD will am Dienstag ihr Konzept für eine Erbschaftssteuer vorlegen. (Archivbild)
Die SPD will am Dienstag ihr Konzept für eine Erbschaftssteuer vorlegen. (Archivbild) Stefan Puchner/dpa

Berlin - Die SPD will Medienberichten zufolge die Erbschaftsteuer reformieren und Erben großer Vermögen stärker besteuern. Ein Konzeptpapier sieht vor, dass gleichzeitig die Weitergabe kleinerer Beträge steuerlich entlastet werden soll. Darüber berichteten das ARD-Hauptstadtstudio und die „Bild“-Zeitung. Aus der Union kam scharfe Kritik an den Plänen.

Demnach soll es künftig einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro geben, der steuerfrei geerbt werden kann – nach Informationen der ARD sind 900.000 Euro für Erbschaften aus der Familie und 100.000 Euro von nicht oder entfernt verwandten Personen vorgesehen. Nicht betroffen wäre demnach ein selbst genutztes Eigenheim.

SPD-Fraktionsvize Wiebke Esdar sagte der ARD-„Tagesschau“: „Wir wollen darüber hinaus selbstverständlich auch im Blick behalten, dass wir Arbeitsplätze in Deutschland sichern und werden dafür auch vorschlagen, dass wir mit sehr weitreichenden Stundungsregelungen die Möglichkeiten geben, dass anfallende Steuern auf 20 Jahre gestreckt werden.“

Klingbeil: Aktuelle Erbschaftsteuer ist ungerecht

Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil betonte bei einer Reise nach Washington die Notwendigkeit einer Erbschaftsteuerreform. Spätestens nach dem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssten Entscheidungen getroffen werden. Dafür habe die SPD-Fraktion mit ihrem nun vorgelegten Konzept einen wichtigen Impuls gegeben.

Er erwarte, dass 2026 ein Jahr mit sehr vielen Veränderungen für Deutschland werde, sagte der Vizekanzler. „Für mich ist es schon sehr wichtig – und das habe ich immer wieder betont –, dass Fragen von Ungleichheit, von Ungerechtigkeit, dass die angegangen werden.“ Die derzeitige Erbschaftsteuer sei ungerecht und verstoße gegen das Leistungsprinzip.

Partei will Konzept am Dienstag vorstellen

Bislang gelten die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen für einen Zeitraum von zehn Jahren. Kinder können etwa per Schenkung oder Erbe 400.000 Euro steuerfrei vermacht bekommen. „Es ist für uns selbstverständlich, dass das Wohnhaus von Oma steuerfrei geerbt werden kann, aber für drei Villen Erbschaftsteuer anfällt“, zitiert die „Bild“-Zeitung aus dem SPD-Konzept.

Laut ARD ist es in Zusammenarbeit von Parteispitze und Bundestagsfraktion entstanden. Am Dienstag will die Fraktion die Pläne vorstellen. 

Für die Vererbung von Unternehmen sieht das Konzept laut ARD einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von fünf Millionen Euro vor. Damit soll sichergestellt werden, dass die meisten Familienbetriebe steuerfrei an die nächste Generation weitergegeben werden können. Erst ab einem Unternehmenswert von mehr als fünf Millionen Euro sollen demnach Steuern anfallen, für die Stundungsmöglichkeiten von bis zu 20 Jahren vorgesehen seien.

CDU-Politiker: Konzept würde Mittelstand massiv belasten

Unions-Fraktionsvize Mathias Middelberg kritisierte die Pläne scharf. Der CDU-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das SPD-Konzept würde vor allem den familiengeführten Mittelstand massiv zusätzlich belasten. Nach vier Jahren wirtschaftlichem Stillstand sind aber nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen dringend notwendig.“

Familienunternehmen brauchten im Erbfall gewisse Verschonungsregeln, sonst müssten sie vier bis sechs komplette Jahresgewinne allein zur Zahlung der Erbschaftsteuer aufbringen, so Middelberg.

„Das nimmt ihnen Investitionsmittel und stellt sie damit massiv schlechter im Wettbewerb zu börsennotierten Aktienkonzernen, für die es einen Erbfall und entsprechende Belastungen im Übergang zu einer neuen Eigner-Generation gar nicht gibt. Familienunternehmen, die wenig oder keinen Gewinn machen, würden durch das SPD-Modell komplett gekillt. Wir sollten aber die Fortführung gerade unserer standortverbundenen Familienunternehmen belohnen, nicht bestrafen.“

Es gebe möglicherweise Korrekturbedarf bei den aktuell geltenden Verschonungsregeln im Erbschaftsteuerrecht, sagt Middelberg weiter. Das SPD-Modell aber mit einem schlichten Freibetrag von fünf Millionen Euro liefere hierfür keine geeignete Lösung.

Der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, warnte vor den Plänen der SPD. Die Erbschaftsteuer sei zwar durchaus reformbedürftig, sagte er dem „Handelsblatt“. Aber: „Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer für Betriebserben würde den Rückgang der Investitionen beschleunigen.“