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Tochter soll Mutter erstickt haben

Von dpa 28.07.2021, 13:42
Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia. Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Kiel - Eine 54-jährige Frau, die ihre hilfsbedürftige Mutter getötet haben soll, muss dauerhaft in die forensische Psychiatrie. Das entschied das Kieler Landgericht am Mittwoch nach viertägiger Hauptverhandlung. Das Schwurgericht folgte in dem Sicherungsverfahren damit dem Antrag der Staatsanwältin. Demnach ist die suchtgeschädigte Frau eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Der Verteidiger hatte die Einstellung des Verfahrens vor einem Strafgericht gefordert. Die auch von einem psychiatrischen Gutachter bestätigte Vernehmungsunfähigkeit der Frau sei ein „dauerhaftes Verfahrenshindernis“. Sie könne dem Verfahren nicht wirklich folgen und sei unfähig Fragen zu beantworten.

Nach Zeugenaussagen wartete die Tochter am Tattag Anfang Dezember 2020 bereits auf ihre Mutter, die abends aus einem Pflegeheim nach Hause gebracht wurde. Sie habe die verängstigte 83-Jährige in deren Wohnung gezerrt. Dort soll sie die Seniorin zu Boden gebracht, sich auf sie gesetzt und ihr Mund und Nase zugehalten haben. Die Frau erstickte.