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Studie für die Bundesregierung Überwachung: Berliner Polizei hat die wenigsten Befugnisse

Die Ampel-Koalition wollte erstmals das Gesamtniveau staatlicher Überwachung messen. Kurz vor dem Regierungswechsel erblickt der von ihr dazu angeforderte Bericht das Licht der Öffentlichkeit.

Von dpa 02.05.2025, 10:19
Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden in den einzelnen Bundesländern sind sehr unterschiedlich. (Symbolbild)
Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden in den einzelnen Bundesländern sind sehr unterschiedlich. (Symbolbild) Julian Stratenschulte/dpa

Berlin - Kurz vor der Amtsübergabe an ihre Nachfolger hat die scheidende Bundesregierung eine „Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland“ veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass Berlin seiner Polizei, der Landesbehörde für Verfassungsschutz und den Staatsanwälten insgesamt weniger Befugnisse einräumt als die anderen Länder. 

Forscher des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, die im Auftrag von Innen- und Justizministerium einen Bericht zu den staatlichen Befugnissen erstellt haben, ermittelten für Berlin einen „Befugnisgesamtwert“ von 209. Am höchsten liegen demnach die Gesamtwerte für Rheinland-Pfalz und Bayern mit jeweils 259. 

Allerdings weisen die Wissenschaftler darauf hin, dass die dort geltenden Überwachungsnormen teils strenge Regeln vorsehen, was sich in der Summe „in eher moderaten Intensitätswerten niederschlägt“. 

Eher im unteren Bereich - zwischen 223 und 238 - befinden sich laut dem Bericht die Befugnisse der Sicherheitsbehörden von Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Bei Befugniswerten von 240 und höher liegen Polizei und Verfassungsschutz in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland. 

Keine allzu großen Unterschiede

In der Gesamtschau seien aber keine dezidiert „überwachungsaffinen“ Behördenzweige oder Bundesländer identifiziert werden, jedenfalls nicht auf der Ebene der Gesetze und Regeln. Wie stark von den einzelnen Befugnissen jeweils in der Praxis Gebrauch gemacht wird, konnten die Wissenschaftler aufgrund der unterschiedlichen Detailtiefe und Dokumentationsmethoden der verschiedenen Behörden allerdings nicht umfassend ausmachen. 

Zu den betrachteten Überwachungsmethoden zählen etwa die Abfrage von Telekommunikationsverkehrsdaten, der heimliche Zugriff auf ruhende Kommunikation oder die Abfrage von Fluggastdaten. Die Forscher stellten insgesamt fest, dass sich „die Eingriffsintensität der großen Mehrzahl der untersuchten Befugnisse durchweg in einem breiten mittleren Schwerebereich bewegen“. 

Online-Durchsuchung wird selten genutzt

Für die Zukunft sei mehr Transparenz wünschenswert, heißt es in dem Bericht. Denn sonst könne „die freiheitsgefährdende Dimension“ einzelner Maßnahmen in der öffentlichen Diskussion leicht über- oder auch unterschätzt werden. So führten etwa die Befugnisse zur Online-Durchsuchung - ein heimlicher staatlicher Eingriff in informationstechnische Systeme - regelmäßig zu aufgeregten Debatten, ohne dass in Rechnung gestellt werde, wie selten diese zum Einsatz komme. 

Die langjährigen Speicherungspflichten für Kontodaten rückten hingegen kaum ins gesellschaftliche Bewusstsein, obwohl diese mit der rasch wachsenden Nutzung elektronischer Zahlungssysteme eine immer größere Bedeutung erlangten.