Pflegenotstand Verband: Pflegekräfte warten monatelang auf Anerkennung
Pflegebedürftige und ihre Familien tun sich bei der Suche nach professioneller Pflege oft schwer – auch wegen Personallücken bei vielen Heimen und Diensten. Ein Verband hat einen Vorschlag.

Berlin - Trotz Personalengpässen in der Pflege warten Tausende gut ausgebildete Pflegekräfte aus dem Ausland laut einem Verband monatelang auf ihre Anerkennung in Deutschland. „Die Anerkennungsverfahren ziehen sich im Durchschnitt 500 Tage lang hin, während Pflegebedürftige und ihre Familien verzweifelt Unterstützung suchen“, sagte der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Laut dem Verband dürfen rund 11.000 ausgebildete Pflegekräfte aus dem Ausland wegen monatelanger Wartezeit auf die Anerkennung nicht in Deutschland als Fachkräfte arbeiten. Diese Zahl hatte der bpa mit seinen rund 14.000 Mitgliedseinrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und weiterer Sozialdienste für das Medienhaus „Correctiv“ ermittelt.
Viele dieser Pflegekräfte – die zur Hälfte in der Altenpflege, zur Hälfte in Kliniken arbeiten – seien aktuell nur als Hilfskraft eingesetzt. Sie dürften zum Beispiel Essen anreichen oder beim Waschen helfen, aber keine Medikamente verabreichen oder eigenverantwortlich pflegen.
„Eifriges Abstempeln von Dokumenten im Fokus“
„Deutschland müsste jede internationale Kraft mit offenen Armen empfangen. In der Praxis herrschen aber Regelungswut und Misstrauen“, sagte Meurer. „Viele zuständige Behörden sind zudem aufgrund eigener Personalengpässe überfordert.“ Dabei müsse die Versorgungssicherheit im Fokus stehen – „und nicht das eifrige Abstempeln von beglaubigten Dokument-Übersetzungen“, so Meurer. Gleichzeitig müssten Pflegedienste und Heime reihenweise Suchenden absagen, weil das Personal fehle.
Die neue Regierung und die designierte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) müsse im Pflegeberufegesetz festgeschrieben, dass die Betroffenen sofort als Fachkräfte eingesetzt werden können. Eventuell notwendige Überprüfungen könnten dann im Nachgang erfolgen. Meurer schlug diese Neuregelung nur für diejenige vor, die eine mindestens dreijährige Ausbildung und ausreichende Sprachkenntnisse vorweisen können.
Was könnte bei schnelleren Verfahren passieren?
Heute gingen die Behörden in jedem Bundesland anders vor. Bayern habe etwa vergleichsweise schnelle Verfahren. Auf die Frage, ob weniger Gründlichkeit der Behörden die Patientensicherheit gefährden könne, sagte der bpa-Präsident, viele Auflagen beträfen die Grundpflege. „Das beherrschen die Kräfte natürlich, haben es aber in den Ausbildungsgängen im Herkunftsland nicht formell absolviert, weil die Lehrpläne dort sehr viel mehr auf die anspruchsvollen Fachkraftaufgaben abgestimmt sind.“