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Gutachten Verfassungsbedenken gegen zweiten Corona-Ausschuss

Von dpa Aktualisiert: 05.10.2022, 14:58
Brandenburger Landtag.
Brandenburger Landtag. Jens Kalaene/dpa/Archivbild

Potsdam - Ein Gutachten des Landtags sieht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Antrag der AfD-Fraktion für einen zweiten Corona-Untersuchungsausschuss in Brandenburg. Ein Grund sei die voraussichtlich einhergehende Doppelung von Untersuchungen mit dem bestehenden Corona-Ausschuss, heißt es in dem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes, über das der Hauptausschuss am Mittwoch in Potsdam beriet. Außerdem sei es nicht zulässig, „wertende und durch unzutreffende tatsächliche Annahmen geprägte Fragen zu stellen“. So verweist das Gutachten darauf, dass die AfD in ihrem Antrag von „ungewöhnlich vielen Nebenwirkungen“ von Impfstoffen und von „außergewöhnlicher Härte“ beim Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten schreibe.

Der Landtag wird in der kommenden Woche voraussichtlich noch nicht über die Einsetzung eines zweiten Untersuchungsausschusses entscheiden. Der Hauptausschuss beschloss, dass die AfD Gelegenheit bekommen soll, mögliche Konsequenzen des Gutachtens zu prüfen. AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt sagte: „Wenn es tatsächlich nachvollziehbar ist, dass es Beanstandungen gibt, wertende Fragen oder auch Dopplungen, die ich allerdings nicht erkennen kann bis dato, dann würden wir das bei unserem Antrag selbstverständlich korrigieren.“

Berndt hält einen zweiten Ausschuss für nötig: Darin solle es um das Sterben im Winter 2020/21, um Impfen und Nebenwirkungen, um anlasslose Tests gesunder Menschen und Grundrechtseinschränkungen gehen. Das sei keine Dopplung zum ersten Ausschuss.

Das Gremium soll nach dem Willen der AfD aufklären, ob das Handeln der Landesregierung in der Corona-Pandemie angemessen war. Der Landtag hat die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn ihn ein Fünftel seiner Mitglieder beantragt. Die AfD hat mehr Abgeordnete. Ein Antrag auf Einsetzung kann zurückgewiesen werden, wenn das Verfassungsrecht verletzt wird. Die anderen Fraktionen sehen einen zweiten Ausschuss auch wegen der Kosten kritisch.

Der erste Corona-Untersuchungsausschuss, der die Pandemie-Zeit bis September 2020 unter die Lupe nimmt, war ebenfalls auf Drängen der AfD eingesetzt worden und arbeitet noch. Er beendete im Juni dieses Jahres die Beweisaufnahme. Ende Juli entschied allerdings das Landesverfassungsgericht nach einem Eilantrag von drei Mitgliedern der AfD-Fraktion, die Beweisaufnahme dürfe noch nicht endgültig geschlossen werden.