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Polizei Verfassungsbeschwerde gegen Kennzeichnungspflicht erfolglos

Von dpa Aktualisiert: 01.12.2022, 05:35
Angehende Polizistinnen und Polizisten der Polizei Brandenburg.
Angehende Polizistinnen und Polizisten der Polizei Brandenburg. Christoph Soeder/zb/dpa/Symbolbild

Karlsruhe/Potsdam - Nach einem jahrelangen Rechtsstreit ist die Verfassungsbeschwerde einer Polizeihauptkommissarin in Brandenburg gegen die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte erfolglos geblieben. Die Polizistin will kein Namensschild an ihrer Dienstkleidung tragen und ging seit 2013 gegen die Kennzeichnungspflicht vor. Vor Gericht erlitt sie in mehreren Instanzen Niederlagen und wendete sich danach an die obersten deutschen Richter in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag mit, es habe die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie sei unzulässig, da sie „nicht hinreichend substantiiert begründet“ sei.

Mit der Kennzeichnungspflicht will der Gesetzgeber eine größere Bürgernähe und Akzeptanz der Polizei erreichen. Lassen sich Polizisten im Dienst etwas zuschulden kommen, soll das zudem einfacher aufgeklärt werden können.

Die Polizeihauptkommissarin sieht durch die namentliche Kennzeichnungspflicht eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem führt sie Sicherheitsbedenken an und das Risiko, dass mit dem Nachnamen auch weitere Daten abgerufen werden können.

Das Bundesverfassungsgericht teilte unter anderem mit, die Beschwerdeführerin lasse offen, inwieweit die Kenntnis des Nachnamens Zugang zu Daten liefern könne, die es erlauben, ein viel weitergehendes Persönlichkeitsbild zu ermitteln. Zudem blende sie aus, dass durch die namentliche Kennzeichnungspflicht auch die Bürgernähe der Polizei gefördert werden solle. 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten als rechtmäßig eingestuft.

Vollzugsbedienstete müssen seit 2013 in Brandenburg ein Namensschild tragen, Kräfte in sogenannten geschlossenen Einheiten wie der Bereitschaftspolizei eine Nummer, anhand derer sie eindeutig identifiziert werden können. Auch in anderen Bundesländern gibt es eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei.