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Tag der Arbeit Videoüberwachung bei Demo: Berufung gegen Urteil

Von dpa Aktualisiert: 20.09.2022, 14:13
Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia. Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Berlin - War die Videoüberwachung einer 1. Mai-Demonstration am Berliner S-Bahnhof Grunewald durch die Polizei rechtmäßig? Ein Gericht sah das kürzlich so - die Veranstalter der Demonstration von 2019 wollen das Urteil aber nicht akzeptieren und Berufung einlegen. Das kündigten sie am Dienstag an. Das Urteil des Verwaltungsgerichts bedeute eine Schwächung der Demonstrationsfreiheit gegen staatliche Eingriffe, hieß es. Daher werde man die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.

Die Demonstration linker Initiativen war damals am S-Bahnhof im Villenviertel gestartet. Die Bundespolizei filmte den Bahnsteig, die Treppen und im Bahnhof. Sie argumentierte, sie habe rechtzeitig erkennen wollen, ob eine Überfüllung des Bahnsteigs und der Durchgänge drohe. Das Gericht stellte fest, dass eine entsprechende Gefahr angesichts der Enge und der vielen Menschen bestanden habe.

Die Veranstalter der Demonstration erklärten am Dienstag, aus dem Verwaltungsvorgang ergebe sich, dass von „Beweissicherung“ die Rede gewesen sei. Die Bundespolizei habe andere Polizeibehörden gefragt, ob Bedarf an den Aufzeichnungen bestünde. Für die Sicherheit hätte es gereicht, drei Polizisten mit Funkgeräten auf den Bahnsteig und in die Tunnel zu stellen. So habe die Polizei stattdessen fast alle Demonstranten gefilmt.