Weihnachtsamnestie Voraussichtlich 22 Gefangene werden vor dem Fest entlassen
Weihnachten zu Hause statt im Knast - die vorzeitige Entlassung aus der Haft ist nahezu ein Brauch in der Justiz. Insgesamt mehrere Hundert Hafttage werden so eingespart.
Magdeburg - In diesem Jahr werden in Sachsen-Anhalt voraussichtlich 22 Gefangene vor Weihnachten einen Gnadenerweis erhalten und vorzeitig aus der Haft entlassen. Im Jahr 2021 waren es im Land 25 Gefangene, im Jahr 2020 insgesamt 26, wie das Justizministerium in Magdeburg auf Anfrage mitteilte. Gemeinhin wird von Weihnachtsamnestie gesprochen. Bei den 22 Gefangenen werden demnach nach einem vorläufigen Stand von Ende November insgesamt 556 Hafttage nicht vollstreckt. Das entspreche einem Durchschnittswert von etwas mehr als 25 Tagen je Person. Im Jahr 2021 seien im Einzelfall maximal 45 Hafttage erlassen worden, in diesem Jahr seien es maximal 46 Hafttage.
Die Entscheidung, ob eine allgemeine Regelung zur vorzeitigen Entlassung von Strafgefangenen aus Anlass des Weihnachtsfestes getroffen wird, erfolgt durch Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) in der ersten Hälfte des jeweiligen Kalenderjahres, wie es hieß.
Eine vorzeitige Entlassung komme bei Gefangenen in Betracht, deren Entlassung ohnehin in der Zeit vom 25. November 2022 bis zum 9. Januar 2023 anstehe. So könne zum Beispiel das endgültige Strafende in diese Zeit fallen, Strafaussetzung zur Bewährung bewilligt oder ihnen eine Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden.
In Sachsen-Anhalt gibt es laut Ministerium rund 1940 Haftplätze, zuletzt waren sie mit knapp 1600 Gefangenen belegt. In den meisten Bundesländern gibt es die Möglichkeit der Weihnachtsamnestie.