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Warnung vor vermeintlich nachhaltigem Geschirr

Von dpa 29.07.2021, 16:54

Rostock - Die Verbraucherzentrale MV rät Verbrauchern, Produkte aus Bambus-, Reis- und Weizenfasern nicht mehr zu kaufen und zu verwenden. Zum Beispiel damit hergestelltes Kunststoffgeschirr sei potenziell gesundheitsschädlich, heißt es in einer Mitteilung vom Donnerstag. „Es ist ein Skandal, dass Verbrauchern vor allem im Onlinehandel weiterhin illegales und potenziell krebserregendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern angeboten wird. Der Bundesregierung und den Bundesländern hätte es bewusst sein müssen, dass der Verkauf nicht zulässig ist“, sagte Jürgen Fischer, Vorstand der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Ein entsprechender Beschluss der EU-Kommission sei den Angaben zufolge kaum kommuniziert worden. Die Verbraucherzentrale MV hält es für ein dramatisches Versäumnis, dass es bisher weder einen bundesweiten Rückruf der betroffenen Produkte noch klare öffentliche Information gebe. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit werde aufgefordert, schnellstens das Vorgehen der Überwachungsbehörden in den Ländern zu koordinieren.

Vermeintlich nachhaltiges Geschirr bestehen demnach häufig nicht nur aus Bambus und anderen Naturmaterialien, sondern auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, könnten Verbraucher nicht erkennen. Produkte aus beispielsweise reinem Bambusmaterial seien zulässig. Von Kunststoffprodukten, denen Bambusfasern zugesetzt sind, sei allerdings bekannt, dass sie beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregendes Formaldehyd abgeben können.

Die Verbraucherzentrale MV rate Verbrauchern, entsprechende Produkte im Handel der für ihren Landkreis zuständigen Behörde melden. „Die Behörden in MV müssen einen umfassenden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit offensiv darüber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen. Noch ungenutzte Produkte sollten seriöse Händler zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten“, so Jürgen Fischer.