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Zwangsversteigerung von Schloss Hummelshain abgesagt

Von dpa 16.06.2021, 14:53
Das Neue Jagdschloss Hummelshain.
Das Neue Jagdschloss Hummelshain. Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Hummelshain - Die Zwangsversteigerung des vom Verfall bedrohten Jagdschlosses Hummelshain (Saale-Holzland-Kreis) ist erneut nicht zustande gekommen. Nach einer Mitteilung des Amtsgerichts Jena hat ein Gläubiger, der die für Mittwoch geplante Zwangsversteigerung des Kulturdenkmals beantragt hatte, 25 Minuten vor dem Termin seine Einwilligung zu deren Einstellung gegeben. Damit sei der Termin hinfällig, sagte eine Gerichtssprecherin. Es war nach einem coronabedingten Ausfall im vergangenen Herbst bereits die zweite Absage der Zwangsversteigerung für das Schloss in privatem Besitz, das seit Jahren ein Sorgenkind der Thüringer Denkmalpflege ist.

Das einst dem Land gehörende Anwesen war 1998 an ein inzwischen insolventes Privatunternehmen verkauft worden, das der Verpflichtung zur Sanierung nicht wie vereinbart nachkam. Ein Verein kümmert sich seit vielen Jahren um das Denkmal und veranlasst Sanierungsarbeiten. Die Thüringer Staatskanzlei hatte vergeblich versucht, eine außergerichtliche Einigung anstelle der Versteigerung zu erzielen. Der Verkehrswert der Immobilie wurde mit knapp 700.000 Euro angegeben.

Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) bezeichnete am Mittwoch sein Vertrauen in die Zusagen des Schlosseigentümers als „erschöpft“. Die Zwangsversteigerung sei gescheitert, „da der Eigentümer erneut kurzfristig finanzielle Zusagen gegenüber seinen Gläubigern machte“. Das Gericht selbst äußerte sich nicht zu den Gründen für die Absage. Der Gläubiger habe keine Begründung für sein Einverständnis zur Einstellung angegeben und müsse dies auch nicht tun, hieß es. Er könne die Zwangsversteigerung nach einem halben Jahr erneut beantragen.

Hoff zufolge waren „wenigstens zwei vertrauenswürdige private Investoren“ bereit, das Schloss zu ersteigern. Er forderte den jetzigen Eigentümer auf, entweder endlich seiner Verpflichtung zum Erhalt des Kulturdenkmals nachzukommen oder den Eigentumsübergang zu ermöglichen. „In Abstimmung mit den zuständigen Denkmalbehörden werden wir weiterhin alles Erforderliche tun, damit der Eigentümer die Umsetzung seiner Denkmalschutzverpflichtungen nicht nur ankündigt, sondern ihnen auch endlich nachkommt“, kündigte der Minister an.

Das 1885 fertiggestellte Neue Schloss Hummelshain gilt als wichtiges Zeugnis der Residenzkultur des früheren Herzogtums Sachsen-Altenburg, 2017 wurde es als Baudenkmal von nationaler Bedeutung eingestuft.