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Kommentar Corona-Maßnahmen: Verfassungsgericht vergibt nicht die Lizenz zum Zusperren

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Corona-Maßnahmen im vergangenen Jahr lässt sich nicht auf heute übertragen.

Von Alois Kösters Aktualisiert: 01.12.2021, 08:37
Alois Kösters Foto:
Alois Kösters Foto: Schlicht

Politiker wie Markus Söder versuchen den Eindruck zu vermitteln, dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) ihnen generell die Lizenz zum Zusperren überlassen hätte. Das ist mitnichten so.

Verwaltungsgerichtshof war weiser

Zwar hat das BVG entgegen dem weiseren Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Bayern auch Söders strengere Variante der bundesweiten Ausgangssperren gebilligt. Aber das gilt nur unter den damaligen Umständen. Impfungen sorgen heute dafür, dass die Bürger weit weniger an Leib und Leben gefährdet sind.

Die Maßnahmen müssen dem Rechnung tragen. Söders strikte Ausgangssperre hätte heute auch vor dem tendenziell regierungsfreundlichen BVG wohl kaum eine Chance.

Leitplanken für Politiker

Es gilt also nach wie vor, vorsichtig abzuwägen, wieviel Freiheit eingeschränkt werden darf. Und sicherlich werden die nun notwendig gewordenen Maßnahmen auch wieder beklagt werden. Und das ist gut so. Denn gerade Politiker wie Markus Söder brauchen starke Leitplanken.