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Ehemaliger Kommunalpolitiker NPD-Mann arbeitete als Pförtner auf LKA-Gelände in Dresden

Ein Funktionär der rechtsextremen NPD hat als Pförtner zeitweilig auf einem Behördengelände in Dresden gearbeitet, auf dem auch das Landeskriminalamt (LKA) und das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ihr Domizil haben.

01.06.2022, 16:52
Ein Schild steht am Haupteingang des Landeskriminalamts Sachsen.
Ein Schild steht am Haupteingang des Landeskriminalamts Sachsen. Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Dresden/dpa - Als Reaktion auf einen Bericht der „Bild“-Zeitung wies das LfV am Mittwoch darauf hin, dass der Betroffene nicht direkt an der Pforte des Amtes tätig war. Diese sei ausschließlich von Personen besetzt, „die im LfV beschäftigt sind und sich regelmäßigen umfangreichen Überprüfungen nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterziehen müssen“, teilte das LfV auf Anfrage mit.

Diese Überprüfungen würden ausdrücklich auch Abfragen im Nachrichtendienstlichen Informationssystem einschließen. Darüber werden Extremismusbezüge von Personen erfasst. „Es ist daher ausgeschlossen, dass Personen mit Extremismusbezügen im LfV Sachsen beschäftigt werden“, betonte das Amt in seiner Stellungnahme.

Die „Bild“-Zeitung hatte am Mittwoch berichtet, dass ein früherer NPD-Kommunalpolitiker für ein paar Wochen als Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes an der Pforte saß. „Dort kontrollierte er Besucher, darunter Zeugen und Opfer rechtsextremer Straftaten, die sich an der Pforte melden müssen“, hieß es.

Nach Angaben des LfV hatte der Mann im Zeitraum vom 1. April bis 10. Mai dieses Jahres an der Pforte gearbeitet. In dieser Zeit habe er an zehn Tagen den Pfortendienst ausgeübt, davon sieben Mal in Nachtschichten. Es sei richtig, dass der Mann in seiner Tagesschicht am 10. Mai 2022 von Besuchern erkannt wurde.

„Seitens des LKA erfolgte am 12. Mai 2022 die Aufforderung an das Bewachungsunternehmen, die benannte Person ab sofort nicht mehr in der Liegenschaft des LKA sowie in sämtlichen anderen Liegenschaften der sächsischen Polizei einzusetzen. Dies wurde von der Firma auch zugesagt.“

Eine Anfrage beim Verfassungsschutz zu der betroffenen Person habe es nicht gegeben, „weil eine solche Abfrage nach der Gewerbeordnung eben rechtlich nicht zulässig ist“, teilte das LfV abschließend mit. Andernfalls wären seine Extremismusbezüge erkannt worden und er wäre nicht an der Pforte des Behördenareals zum Einsatz gekommen.