Bundesverfassungsgericht AfD klagt gegen abgelehnte Bundestags-Ausschussvorsitzende
Eigentlich steht der AfD-Fraktion im Bundestag in drei Ausschüssen der Vorsitz zu. Aber die anderen Parteien haben gegen ihre Kandidaten gestimmt. Was sagt das Bundesverfassungsgericht dazu?

Karlsruhe - Als einzige Partei im Bundestag führt die AfD in keinem Ausschuss den Vorsitz - die anderen wollen ihre Kandidaten nicht mittragen.
Die Fraktion spricht von einem Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten und klagt deswegen in Karlsruhe. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren eine erste Entscheidung gefällt. Der Beschluss wird heute in schriftlicher Form veröffentlicht.
Die Ausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. „Die Ausschussvorsitzenden haben eine bedeutende Position“, heißt es auf der Homepage des Bundestags. Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird im Ältestenrat ausgehandelt. Kommt es - wie nach der Wahl im September - zu keiner Einigung, wird aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. Nach dieser Rangfolge dürfen sich die Fraktionen im Wechsel ihre Ausschüsse aussuchen.
AfD will „gleichberechtigte Teilhabe“ einfordern
An die AfD waren so der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit gefallen. Üblicherweise benennen die Fraktionen für ihre jeweiligen Ausschüsse dann auch einfach den oder die Vorsitzende - nur bei Widerspruch wird gewählt. Dabei hatten die anderen Abgeordneten am 15. Dezember in allen drei Ausschüssen die AfD-Kandidaten durchfallen lassen.
Die AfD macht geltend, dass ihr auf diese Weise eine gleichberechtigte Teilhabe verwehrt werde. Mit dem Eilantrag will die Fraktion erreichen, dass die von ihr nominierten Parlamentarier vorläufig als Ausschussvorsitzende eingesetzt werden, bis ihre Klage in Karlsruhe abschließend geprüft ist. Diese richtet sich gegen den Bundestag, dessen Präsidium und die betroffenen Ausschüsse.
Weiteres AfD-Verfahren in Karlsruhe
Schon in der vorangegangen Wahlperiode hatte es Streit gegeben. Damals hatte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner zwar zunächst in geheimer Wahl die notwendige Mehrheit erhalten, um den Vorsitz im Rechtsausschuss zu übernehmen. Im November 2019 wurde er aber wieder abberufen - ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags. Grund dafür waren mehrere Eklats, die Brandner ausgelöst hatte.
Auch hierzu läuft noch ein Verfahren in Karlsruhe. Einen Eilantrag der Fraktion auf Wiedereinsetzung Brandners hatten die Richter im Mai 2020 abgelehnt - unter anderem mit der Begründung, dass die AfD ihre Beeinträchtigung durch die Benennung eines anderen Kandidaten selbst verringern könne. Sie hatten damals aber auch auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen verwiesen. Eine effektive Opposition dürfe nicht auf das Wohlwollen der Mehrheit angewiesen sein.