Was im Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht so drin steht ARD und ZDF auflösen?
Im Streit um den Rundfunkbeitrag stellt der Leipziger Professor für Medienrecht, Hubertus Gersdorf, ungewohnte Fragen.

ARD und ZDF haben im Streit um die Anpassung der Rundfunkgebühr das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen.
Zuvor hatte der Leipziger Professor für Medienrecht Hubertus Gersdorf im Podcast „Einspruch“ der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ eindeutig bejaht, dass die vorgesehene Verringerung der zahlreichen Hörfunksendern oder die Zusammenlegung von Spartenkanälen im Fernsehen der öffentlich-rechtlichen Sender mit dem Grundgesetz vereinbar sei, berichtet das Portal „Telepolis“. Über den Umfang der Angebote im linearen Programm wie auch bei den Telemedienangebote des ÖRR könne der Gesetzgeber – hier also die Landesparlamente – prinzipiell frei entscheiden.
„Wir haben uns an ein sehr, sehr üppiges öffentlich-rechtliches Rundfunk- und mittlerweile auch Telemedien-System gewöhnt, aber all das ist verfassungsrechtlich nicht zementiert“, so Gersdorf weiter: „Man könnte ganz radikal die Frage stellen, ob beispielsweise das ZDF oder auch das Erste Deutsche Fernsehen aufgelöst wird und nur noch eine Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zukunft die sogenannte Grundversorgung übernimmt.“ Das Bundesverfassungsgericht habe in keinem Urteil gesagt, das System müsse so bleiben, wie es sich in den vergangenen Jahrzehnten herausgebildet hat. „Es ist nur ein ausgewogenes Angebot erforderlich“, was vor allem Meinungspluralismus verlange.
Mehrere Bundesländer hatten zuletzt erkennen lassen, dass sie einer Beitragsanpassung zustimmen würden, während einige Länder eine Beitragsanpassung nach wie vor ausschließen oder vom Verlauf des Reformprozesses abhängig machen und daher abwarten wollen. Die geforderte Erhöhung der ohnehin schon hohen Rundfunkgebühr ist in weiten Teilen der Bevölkerung unpopulär, wie auch eine Umfrage der „Welt“ im März dieses Jahres belegt hatte.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erklärte zu der Klage lediglich: „Die Ankündigung einer Klage der Anstalten zum Rundfunkbeitrag nehmen wir zur Kenntnis.“ Sachsen hat den stellvertretenden Vorsitz in der Rundfunkkommission. Das Reformpaket der 16 Länder stehe und weise einen klaren Weg, so Kretschmer weiter: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Akzeptanz – und die gibt es nur durch Veränderungen.“ (UK/KNA)