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Gesetz Bundesweite Ausgangssperre: Das soll verboten werden und das ist weiterhin erlaubt

Im Wirrwar der lokalen, landesweiten und deutschlandweiten Ausgehverbote bringt die Volksstimme Licht ins Dunkel. Allerdings ist das Gesetz noch keineswegs beschlossene Sache. Eine Flut von Verfassungsbeschwerden droht.

Von Sebastian Rose Aktualisiert: 16.4.2021, 14:49
Eine Person läuft nachts durch eine Fußgängerzone: Die Politik hat über nächtliche Ausgangssperren als Corona-Schutzmaßnahme beraten. (Symbolbild
Eine Person läuft nachts durch eine Fußgängerzone: Die Politik hat über nächtliche Ausgangssperren als Corona-Schutzmaßnahme beraten. (Symbolbild dpa

Magdeburg/Berlin. "In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, dass es in Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr geben soll", heißt es auf dem Internetauftritt der Tagesschau. Wie ist die Situation im Moment?

Aktuelle Situation in den Ländern

Zurzeit werden die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Auch die Definition, wann eine Ausgangssperre (die droht nämlich jetzt schon) verhängt wird, ist verschieden. Beispielsweise im Märkischen Kreis nahe Dortmund gilt: Ausgangssperre, nur nicht für Spaziergänger. Allein, oder mit Personen aus dem Hausstand, ist egal.

Beispielsweise in Niedersachen muss ein triftiger Grund vorliegen. Explizit kein Grund sei die Rückreise vom Familienbesuch. Das gilt im Übrigen auch für Menschen, die in einem anderen Bundesland ihren Wohnsitz haben aber durch das Bundesland fahren. Ab welchem Wert die Sperre in Kraft tritt, ist ebenfalls verschieden. Pauschal lässt sich sagen, ab einem Inzidenzwert von circa 100 bis 150, je nach Bundesland und Landkreis.

Das Infektionsschutzgesetz

Das Gesetz sieht vor, dass nur mit triftigem Grund das Haus verlassen werden darf. Nicht einmal Spaziergänge seien so erlaubt. In den einzelnen Parteien rumort es deshalb. Die FPD rechnet mit einer Flut von Verfassungsbeschwerden, die das Gesetz in kürzerster Zeit wieder kippen könnten. Die Klagen folgten sogar wie angündigt von Oppositionspolitikern. Einige innerhalb der SPD finden zudem, dass das Gesetz sei zu pauschal formuliert.

Ein paar Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Würtemberg und Schleswig-Holstein vollziehen schon ab Montag, 19. April, die Notbremse. Eine Ausganssperre wie im Infektionsschutzgesetz sei aber vorerst vom Tisch. "Eine landesweite nächtliche Ausgangssperre sehen die Pläne des Bundeslandes aber nicht vor. Das sei rechtlich nicht möglich, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Dies müssten die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte tun", heißt es auf der Webseite der Tagesschau.

Wie geht es jetzt weiter?

Ist es also noch erlaubt, mit seinem Hund Gassi zu gehen, sich mit Freunden und auf Abstand abends zum Spazieren gehen zu treffen oder einfach eine Runde im Park zu drehen? Noch ist dies ungewiss. Es scheint im Vorfeld so, als kämen viele Klagen und Eilanträge auf das Verfassungsgericht zu. Ob die Union dieses Risiko eingehen möchte, auch im Hinblick auf die kommenden Wahlen, ist ungewiss. Wenn das Gesetz aber kommt und noch kein Gericht interveniert hat, sind derartige Spaziergänge nicht erlaubt. Ob im Übrigen ein Supermarkt- oder Spätshopbesuch im Gesetz inkludiert ist, ist ebenfalls noch ungewiss. Einen Zwang, den nächstgelegenen Supermarkt zu besuchen, kann es natürlich nicht geben. Eines ist jedoch sicher, wenn das Gesetz durchgesetzt wird (in welcher Fassung sei einmal dahingestellt), gilt es für jedes Bundesland und jeden Landkreis gleich. Auch für Sachsen-Anhalt, egal ob Altmark, Börde, Magdeburg, Harz oder Stendal.

Welche Strafen drohen?

Noch ist völlig ungewiss, welche genauen Strafen drohen. Vermutlich wird bei eventuellen Inkrafttretens eine Geldbuße fällig. Kontrollieren werden wohl Ordnungsamt und Polizei. Wie es bei Firmen ist, beispielsweise Lieferdiensten, die trotz eines möglichen Verbotes noch liefern, ist ebenfalls nicht ganz klar. Ob ein Verbot auch für Lieferdienste generell durchsetzbar ist, ist zumindest diskutabel und steht in den Sternen. Wie so vieles in dieser Zeit.