Bundesrat Grünes Licht zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibung
Wenn Mediziner früher ausführlich über Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch informierten, liefen sie Gefahr, sich vor der Justiz dafür verantworten zu müssen. Nun wird den Medizinern ein Informationsrecht zugestanden.

Berlin - Der Bundesrat hat grünes Licht zur Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gegeben. Ende Juni hatte der Bundestag bereits die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch beschlossen. Somit können Ärztinnen und Ärzte künftig ausführlich über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft informieren, ohne eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.
Paragraf 219a hatte bislang geregelt, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf. Dadurch konnten Ärztinnen und Ärzte aber auch nicht etwa im Internet sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne Strafverfolgung zu riskieren. Nun wird den Medizinern ein Informationsrecht zugestanden. Bisherige Urteile werden aufgehoben.
Damit aber auch künftig irreführende und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, wird auch das Heilmittelwerbegesetz geändert. Das Gesetz regelt bislang in anderen Bereichen irreführende Werbung von Medizinprodukten, nun werden auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug aufgenommen. Hiermit solle sichergestellt werden, dass die Aufhebung des Werbeverbots „nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt“, so der Bundesrat.