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Corona-Pandemie Umfrage: Mehrheit für Maskenpflicht im Fern- und Nahverkehr

Ab Oktober könnte es in den Ländern wieder eine Maskenpflicht im Fern- und Nahverkehr geben. Eine deutliche Mehrheit fände das gut. Ablehnung erfährt eine solche Regel von bekannter Seite.

Von dpa Aktualisiert: 13.08.2022, 09:55
Die Innenansicht einer FFP2-Maske.
Die Innenansicht einer FFP2-Maske. Daniel Karmann/dpa

Berlin - Eine Maskenpflicht im Fern-, Flug- und öffentlichen Nahverkehr stößt immer noch auf große Zustimmung der Bevölkerung. In einer Umfrage der Instituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur gaben 63 Prozent der Befragten an, sie unterstützten eine solche Pflicht im öffentlichen Nahverkehr. Für den Fernverkehr der Bahn und den Flugverkehr waren es 58 Prozent. Nur 24 Prozent erklärten, sie seien grundsätzlich gegen eine Maskenpflicht.

Für andere öffentlich zugängliche Räume wie beispielsweise Geschäfte unterstützten 46 Prozent der Befragten eine Maskenpflicht, für Schulen nur 29 Prozent. Überdurchschnittlich fiel die Zustimmung bei Anhängern der Grünen aus, deutlich kleiner bei denen der FDP, am geringsten bei Menschen, die bei der vergangenen Bundestagswahl AfD gewählt hatten. Von ihnen erklärte eine knappe Mehrheit von 51 Prozent, generell gegen eine Maskenpflicht zu sein.

Für die Umfrage befragte YouGov zwischen dem 5. und 10. August 2039 Menschen. Die Frage lautete: „Die Bundesregierung hat ein Corona-Schutzkonzept für den Herbst vorgestellt. Danach soll die FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen beibehalten werden, für den Nahverkehr und andere öffentlich zugängliche Innenräume soll die Entscheidung den Ländern überlassen bleiben. In welchen Bereichen, wenn überhaupt, unterstützen Sie eine Maskenpflicht?“

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) erarbeitete Novelle des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass die Länder ab Oktober selbst entscheiden können, ob sie bei steigenden Infektionszahlen wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen einführen wollen. Das Gesetz muss erst noch vom Kabinett abgesegnet und dann von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.