Corona-Impfung Verfahrensmarathon für Impfgeschädigte
Nach einer Impfung gegen das Coronavirus erleidet eine Frau einen starken Hörschaden. Die Zahnärztin führt das auf den Covid-19-Wirkstoff von Astrazeneca zurück und fordert in einem Zivilprozess Schadenersatz – in der ersten Instanz ohne Erfolg.

Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, verkündete die Richterin in dem Zivilprozess am Montag in Mainz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem „Fehlurteil“. Die Klägerin von „einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen“.
„Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt“, sagte die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Impfung mit Astrazeneca 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei. Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachten einholen.
Hersteller bieten jetzt angepasste Impfstoffe an
Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen „Bärendienst“ für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an Astrazeneca als Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde.
Die an die neuen Corona-Varianten angepassten Impfstoffe stehen offensichtlich kurz vor der Auslieferung. Der Mainzer Hersteller Biontech teilte laut einem Bericht der „Ärzte-Zeitung“ dem Blatt mit, dass sein Impfstoff vorbehaltlich der behördlichen Zulassung im September ausgeliefert werden solle. Auch von dem US-Hersteller Moderna soll es einen solchen angepassten Impfstoff geben.
Laut „Ärzte-Zeitung“ sollen die neuen Impfstoffe zudem in der Handhabung einfacher werden. Biontech und Pfizer haben ihren Impfstoff an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasst, von XBB stammt auch die derzeit in Deutschland zirkulierende Variante EG.5 ab. Das US-Unternehmen Moderna teilte mit, „rechtzeitig für die Impfsaison im Herbst“ und vorbehaltlich einer Zulassung den mRNA-Impfstoff auf den Markt zu bringen. Auch dieser Impfstoff ist an die Omikron-Variante XBB angepasst. (dpa/uk)