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Vier Tote und 46 Verletzte Nach Unglück von Reisebus auf A9 bei Leipzig: Prozess startet am Landgericht

Vier Frauen starben, 46 Menschen wurden verletzt: Der Prozess um den Reisebusunfall bei Leipzig beginnt. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung in zahlreichen Fällen.

Von DUR, dpa 20.01.2026, 04:00
Am 27. März 2024 war es nördlich von Leipzig zu einem Unglück gekommen. Ein Flixbus war auf die Seite gekippt. Vier Reisende an Bord verstarben, weitere 46 wurden teils schwer verletzt.
Am 27. März 2024 war es nördlich von Leipzig zu einem Unglück gekommen. Ein Flixbus war auf die Seite gekippt. Vier Reisende an Bord verstarben, weitere 46 wurden teils schwer verletzt. Archivbild: Jan Woitas/dpa

Leipzig/Eilenburg. - Nach dem tödlichen Unfall mit einem Reisebus von Flixbus auf der A9 bei Leipzig im März 2024, beginnt am 13. März 2026 nun der Prozess. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Eilenburg mitteilte, ist der Busfahrer wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 46 Fällen angeklagt.

Aufgrund des zu kleinen Saals findet dir Verhandlung nicht in Eilenburg, sondern am Landgericht Leipzig statt. "Man hat sich lediglich den größeren Saal ausgeliehen, weil nicht abzusehen ist, wie viele Nebenkläger erscheinen werden", betonte der Sprecher des Amtsgerichts Eilenburg. Für die Verhandlung ist aktuell nur ein Termin angesetzt. Mit einem Urteil ist noch am 13. März zu rechnen.

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Busfahrer habe die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" verletzt

Am 27. März 2024 war der Doppelstockbus von Flixbus auf dem Weg von Berlin nach Zürich nördlich von Leipzig von der A9 abgekommen und kauf die Seite gekippt. An Bord waren 52 Reisende und zwei Busfahrer. Bei dem Unglück verstarben vier Frauen im Alter von 19, 20, 43 und 47 Jahren. 46 Fahrgäste wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

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Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der damals 62-jährige Fahrer bei fast Tempo 100 die Kontrolle über den Bus verloren. Der Mann habe nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" verletzt und dadurch den Unfall verursacht. 

Der Bus habe laut Gutachten keinerlei technische Mängel gehabt. Der nicht vorbestrafte Fahrer stand laut Staatsanwaltschaft nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten.