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Tourismus Bundesgerichtshof berät ersten Corona-Fall im Reiserecht

Risikogebiete, Einreiseverbote, Quarantänepflichten: Die Pandemie hat die Urlaubspläne vieler Menschen über den Haufen geworfen. Nicht immer ist der Veranstalter entgegenkommend. Zu Recht? Der BGH prüft das.

Von dpa Aktualisiert: 28.06.2022, 12:21
Ein erster Streit über eine in der Pandemie stornierte Pauschalreise erreicht den Bundesgerichtshof.
Ein erster Streit über eine in der Pandemie stornierte Pauschalreise erreicht den Bundesgerichtshof. Andreas Arnold/dpa

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, unter welchen Bedingungen Kunden eine Pauschalreise bei Ausbruch von Corona kostenfrei stornieren konnten. Eine Entscheidung soll um 16.00 Uhr verkündet werden, wie die Karlsruher Richterinnen und Richter nach der Verhandlung am Dienstagvormittag bekanntgaben.

Das muss aber noch kein abschließendes Urteil sein. Der Senat spielt auch mit dem Gedanken, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten.

Es ist der erste Corona-Fall im Reiserecht, der die obersten Zivilrichter erreicht hat. Der Kläger hatte bei einem Münchner Veranstalter für mehr als 6000 Euro eine Japan-Reise gebucht, die im April 2020 stattfinden sollte. Am 1. März trat er wegen der sich zuspitzenden Lage von der Reise zurück und bezahlte vertragsgemäß 25 Prozent Stornokosten, knapp 1540 Euro. Ende März erging für Japan ein Einreiseverbot. Deshalb will der Mann das Geld zurück.

Wann gibt es Geld zurück?

Ein gesetzliches Recht auf kostenlose Stornierung gibt es nur dann, wenn „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ die Reise erheblich beeinträchtigen. Umstritten ist, ob es hierbei ausschließlich auf den Zeitpunkt des Rücktritts ankommt oder auch die spätere Entwicklung zu berücksichtigen ist. Bisher haben die Gerichte dazu unterschiedlich geurteilt. Die BGH-Richter tendieren nun dazu, auch die nachträgliche Entwicklung in den Blick zu nehmen, wie der Vorsitzende Klaus Bacher sagte. Dem Kläger würde das helfen: Das Landgericht München I hatte dem Veranstalter Recht gegeben, weil es am 1. März 2020 noch keine Reisewarnung gab und sich die Situation auch hätte entspannen können.

Weil es für Pauschalreisen auf europäischer Ebene einheitliche Regeln gibt, ist allerdings unklar, ob die deutschen Richter den Fall allein entscheiden können. Österreichische Richter haben vergleichbare Fragen dem EuGH in Luxemburg vorgelegt. Bachers Senat steht nun vor der Entscheidung, ob er auch diesen Weg geht.