Tierseuche Saarland verhängt Stallpflicht wegen Vogelgrippe
Geflügelbesitzer im Saarland müssen jetzt handeln: Ab Donnerstag gilt eine Stallpflicht.

Saarbrücken - Als erstes Bundesland verhängt das Saarland nach dem Ausbruch der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügel. Das habe das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zum Schutz der Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel erlassen, teilte das saarländische Umweltministerium mit. Die Stallpflicht gelte von diesem Donnerstag an.
Nach einem ersten bestätigten Fall des H5N1-Virus bei einem Wildvogel im Saarland reagiert das Landesamt damit mit strikten Schutzmaßnahmen. Um die Verbreitung der Geflügelgrippe weiter zu verhindern, werden alle Veranstaltungen mit Geflügel vom 30. Oktober an untersagt. Die Einhaltung dieser Maßnahmen werde durch das Umweltministerium und das Landesamt kontrolliert.
Bundesweite Vogelgrippe-Zahlen steigen weiter
Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zuvor mitteilte, wurden in der aktuellen Vogelgrippe-Welle seit Anfang September bundesweit bereits mehr als 31 Ausbrüche in Geflügelhaltungen sowie 131 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln registriert.
Bei den gehaltenen Vögeln verteilten sich die zuvor bestätigten Ausbrüche auf Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg und Bayern. Mehr als eine halbe Million Hühner, Enten, Gänse und Puten in den Betrieben seien betroffen.
Die Geflügelbranche machte sich in den vergangenen Tagen für ein bundesweites „Aufstallungsgebot“ stark. „Das ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Politik treffen kann“, sagte der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, Hans-Peter Goldnick, im ZDF.
Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine bei vielen Vogel- und Geflügelarten häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Für Menschen ist sie nach Einschätzung von Fachleuten nicht gefährlich.