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Corona-Pandemie Harter Lockdown ab Mittwoch

Die Corona-Infektionszahlen sind zu hoch. Der harte Lockdown kommt am Mittwoch, 16. Dezember, teilte die Kanzlerin in Berlin mit.

13.12.2020, 10:25

Berlin (dpa/vs) l Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab dem kommenden Mittwoch (16. Dezember) drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit.

Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown hat nach den Worten von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) "nicht gereicht". Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe eine Zeit lang gestoppt werden können, sagte Merkel nach Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Sonntag in Berlin. Dann habe es aber eine "Seitwärtsbewegung" gegeben, und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum.

Das Vorhaben sei immer gewesen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, sagte Merkel. Die nun beschlossene Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die Feiertage. Aber: "Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch."

Silvester

An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Sonntag wird zudem der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.

Weihnachten

Die Kanzlerin teilte weiter mit, dass bis 10. Januar die Kontaktbeschränkungen von maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten aufrecht erhalten werden. Eine Ausnahme gelte für das Weihnachstsfest vom 24. bis 26. Dezember, dann dürfen weitere vier Personen aus "dem engsten Familienkreis" zusammenkommen, hieß es.

Schulen und Kitas

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder vereinbarten, dass Schüler und Kita-Kinder spätestens ab Mittwoch für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben sollen.

Konkret heißt es dazu in einem gemeinsamen Beschlusspapier, dass Kinder zwischen dem 16. Dezember und dem 10. Januar "wann immer möglich" zu Hause betreut werden sollten. Schulen sollen dafür entweder "grundsätzlich geschlossen" werden, oder die Präsenzpflicht werde ausgesetzt, das bedeutet Unterricht zu Hause. In Kindertagesstätten werde analog verfahren, heißt es weiter. Wie im Frühjahr soll es aber eine Notbetreuung geben, und an den Schulen sollen Ausnahmen für Abschlussklassen möglich sein. Auch von Extra-Urlaub ist die Rede: "Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen."

Der Zeitraum der Vereinbarung überschneidet sich größtenteils mit den Weihnachtsferien. Spätestens Ende nächster Woche wäre mit Schule oder Präsenzunterricht sowieso fast überall in Deutschland vorerst Schluss. In den meisten Ländern beginnen dann die Ferien, in anderen war die Präsenzpflicht für die letzten Tage bis Weihnachten aufgehoben oder generell auf "Homeschooling" umgestellt worden. Einige Länder hatten auch bereits weitergehende Maßnahmen verkündet und die Präsenzpflicht an Schulen für alle oder für bestimmte Klassen schon ab diesem Montag ausgesetzt. Sachsen schließt ab dann sogar bereits alle Schulen und Kitas.

In mehreren Bundesländern dauern die Ferien bis zum 10. Januar. In anderen sieht der Ferienkalender zwei oder zweieinhalb Wochen schulfrei vor. Aber auch hier war für die Tage bis 10. bereits "Homeschooling" angekündigt worden. Unklar ist, wie es danach weitergeht. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hatte die Kultusminister der Länder zu einer gemeinsamen Planung dafür aufgerufen. Der Deutsche Lehrerverband plädiert für eine längere Phase des Wechsel- oder Distanzunterrichts.

Finanzhilfen

Angesichts des harten Lockdowns ab Mittwoch erweitert der Bund Corona-Finanzhilfen für Unternehmen. Das geht aus dem Beschlusspapier nach den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag hervor.

Konkret soll bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, der Höchstbetrag von 200 000 Euro auf 500 000 Euro erhöht werden. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen geben.

Die Kosten der erweiterten Überbrückungshilfe III werden während eines Monats mit angeordneten Schließungen auf etwa 11,2 Milliarden Euro geschätzt, wie aus einem Papier von Finanz- und Wirtschaftsministerium hervorgeht. Es lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Geplant sind laut Beschlusspapier außerdem Entlastungen für den Handel. Vor allem der Einzelhandel hatte angesichts der erwarteten schärferen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zusätzliche Hilfen gefordert.

Im Beschlusspapier heißt es, der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen solle aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden.