Corona Abstand und eigener Gebetsteppich
Die Corona-Pandemie fordert auch von den Religionsgemeinschaften eine Anpassung.
Berlin (epd/dpa) l Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten wollen wie ursprünglich geplant am kommenden Donnerstag über die Möglichkeit religiöser Zusammenkünfte während der Corona-Pandemie beraten. Am Montag beriet und billigte das sogenannte Corona-Kabinett der Bundesregierung das von den Religionsgemeinschaften eingereichte Rahmenkonzept. Die Konzepte der Religionsgemeinschaften sehen Abstands- und Hygieneregeln vor. Große Feste wie Taufen oder Konfirmationen sollen verschoben werden oder nur im kleinen Kreis stattfinden. Für Abendmahl- oder Eucharistiefeiern gelten – wenn sie überhaupt stattfinden müssen – besondere Regeln, etwa Handschuhpflicht, und die Empfehlung, auf den Wein zu verzichten. Der Koordina-tionsrat der Muslime rät dazu, eigene Gebetsteppiche in die Moschee mitzubringen.
Die Bundesregierung hofft, dass ihre Festlegung auf eine dezentrale Speicherung von Kontaktdaten die Akzeptanz für die geplante Corona-Warn-App erhöhen wird. Dass die Daten bei der nun angestrebten Software-Lösung nur auf den einzelnen Geräten gespeichert würden, „schafft Vertrauen“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich zunächst für eine zentrale Speicherung der Daten ausgesprochen.
Bis zur kommenden Woche will Bayern eigene Konzepte zur Lockerung der Corona-Beschränkungen für Kindergärten, Schulen und Pflegeheime vorlegen. Nach der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof festgestellten Verfassungswidrigkeit der Corona-Beschränkungen für den Handel in Bayern hat Ministerpräsident Markus Söder Korrekturen angekündigt. Diese Woche ändere sich aber nichts, sagte der CSU-Chef am Montag nach einer Videoschalte des CSU-Vorstands. „Wir überlegen uns, das wollten wir ohnehin tun, wie wir mit nächster Woche dann umgehen.“ Dabei orientiere man sich an der Gerichtsentscheidung.
Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hatte das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sehen das wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Ländern und der Ausnahmen für größere Geschäfte in anderen Branchen als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Der Interims-Intendant der Berliner Volksbühne, Klaus Dörr, distanziert sich von den wöchentlichen „Hygiene-Demos“ vor dem Theater. Die Anmelder seien „veritable Lügner und Provokateure“, sagte Dörr am Montag dem RBB-Sender „radioeins“: „Sie benutzen unsere Adresse, ohne das jemals mit dem Theater oder der Leitung des Theaters abgestimmt zu haben.“ Sicher seien unter dieser „kruden Mischung von Verschwörungstheoretikern“ auch eine Handvoll Menschen dabei, die es ernst meinten, sagte Dörr: „Man sollte aber immer darauf achten, mit wem man spazieren geht.“