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Gerichtsentscheidung Verfassungsschutz darf AfD nicht beobachten

Nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts darf der Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht beobachten.

05.03.2021, 11:09

Berlin/Köln (dpa) l Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde.

Das Bundesamt hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben.