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Zuwanderung Kein Spareffekt bei Krankenversicherung

Flüchtlinge entlasten die Krankenversicherung, lautet eine aktuelle Meldung. Doch sie führt in die Irre.

Von Steffen Honig 17.01.2018, 00:01

Berlin l Frohe Kunde aus dem weiten Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbreitete die Deutsche Presseagentur am Dienstag unter der Überschrift: „GKV-Chefin Pfeiffer: Flüchtlinge entlasten Krankenversicherung.“ Das verwundert, ist doch die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge, so sie arbeiten, ein reines Zuschussgeschäft.

Doch Doris Pfeiffer führt aus, dass sich die Zuwanderung von EU-Bürgern und Flüchtlingen positiv auf die finanzielle Stabilität der Kassen auswirke. 2016 seien vor allem junge Leute zwischen 20 und 30 Jahren neu in die gesetzliche Versicherung gekommen. Zitat Pfeiffer: „Da die zugewanderten Neumitglieder jünger sind als der Durchschnitt aller gesetzlich Versicherten und darüber hinaus auch noch weniger Leistungen in Anspruch nehmen als die gleichaltrigen bisherigen Versicherten, führen sie zu einem doppelten Entlastungseffekt.“

Alles prima? Leider nein, wie Volksstimme-Recherchen ergeben. Hier werden zwei Gruppen von Zuwanderern unzulässig vermischt. EU-Bürger kommen auf Grund der in der Staatengemeinschaft geltenden Freizügigkeit nach Deutschland. In der Regel, um hier steuerpflichtig und krankenversichert zu arbeiten. Flüchtlingen gewährt das Asylrecht den Aufenthalt in Deutschland. Sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen arbeiten, ansonsten werden sie vom Staat alimentiert, inklusive Krankenversicherung. Wichtig ist zudem das zahlenmäßige Verhältnis der beiden Migrantengruppen. Aus der Europäischen Union kamen 2016 (letzter verfügbarer Wert) 634 .000 Menschen nach Deutschland. Flüchtlingszahlen wurden just am Dienstag aktuell bekannt begeben: 187.000 Menschen wurden 2017 in Deutschland aufgenommen.

Daraus folgt, dass es derzeit überwiegend jüngere EU-Bürger sind, die das deutsche Krankenversicherungssystem entlasten. Und nicht Flüchtlinge, wie die Überschrift der Meldung suggeriert – sie führt in die Irre. Bei Flüchtlingen wird für die ersten 15 Monate gesundheitliche Betreuung über die kommunalen Jobcenter gewährleistet. Danach werden die Migranten, so sie nicht in Arbeit sind, nach den Regeln des Hartz-IV-Systems medizinisch durch die gesetzlichen Kassen weiter versorgt. Einschließlich der Familienversicherung. Womit sich auch der Altersvorteil verflüchtigt.

So schränkt denn auch die GKV-Vorstandsvorsitzende ein, dass aus einem zugewanderten Mitglied ein durchschnittliches Mitglied werde, was das Verhältnis von Kosten und Beitragszahlern betreffe.

Damit ist Frau Pfeiffer wieder in der Realität angekommen.