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Strafverfahren EU holt "Atombombe" gegen Polen heraus

Brüssel will Polen wegen deren umstrittener Justizreform das Stimmrecht in der EU entziehen. In Brüssel spricht man von einer "Atombombe".

15.12.2017, 23:01

Brüssel (dpa) l Polen steht wegen seiner umstrittenen Justizreformen offensichtlich vor einem beispiellosen Verfahren zum Entzug seiner Stimmrechte in der EU. „Es spricht viel dafür, dass Artikel 7 erstmals (...) angewendet wird“, sagte EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger am Freitag im Deutschlandfunk. „Ich vermute, dass wir am Mittwoch bereit sind, diesen Schritt einzuleiten.“

Auch Polens Regierung selbst rechnet damit. Nach seinem Verständnis sei die Entscheidung gefallen, sagte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki am Donnerstagabend am Rande des EU-Gipfels in Brüssel. Zugleich kündigte er weitere Gespräche mit den Partnern an, um den als unfair empfundenen Schritt abzuwenden.

Es geht um ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen der „eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ der Rechtsstaatlichkeit. Die Klausel wurde bislang noch gegen keinen Mitgliedsstaat angewandt und gilt als härteste mögliche Sanktion – in Brüssel „Atombombe“ genannt.

Die EU-Kommission will durch das Verfahren die Unabhängigkeit der polnischen Justiz wiederherstellen, die nach Meinung von Experten durch bereits verabschiedete und geplante Reformen nicht mehr gegeben ist. Konkret geht es unter anderem um den Umbau des Verfassungsgerichts durch die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS. Laut Kritikern befindet sich das Tribunal nach einer Reform 2015 unter staatlicher Kontrolle.

Ähnliches droht laut Rechtsexperten nun dem Obersten Gericht und dem Landesjustizrat (KRS), der für die Ernennung fast aller Richter verantwortlich ist und über die Verfassung wacht. Die PiS treibe derzeit zwei verfassungswidrige Reformen voran, die politisch motivierte Personalwechsel in der Justiz ermöglichen würden, warnt die polnische Richtervereinigung „Iustitia“.

Sie kritisiert unter anderem die Senkung des Rentenalters für Richter des Obersten Gerichts von 70 auf 65 Jahre, durch die fast die Hälfte der Juristen ausgetauscht werden könnte. Laut Venedig-Kommission des Europarats stellen die Gesetzespläne Polens trotz einer Intervention Dudas eine „ernsthafte Gefahr“ für die Justiz dar.

Er hatte im Juli zwei radikale PiS-Reformen per Veto gestoppt und eigene Varianten vorgelegt. Sie passierten vergangene Woche das Parlament und könnten bereits zum Wochenende auch von der zweiten Parlamentskammer, dem Senat, durchgewunken werden, in dem die PiS ebenfalls die Mehrheit hat. Dann muss nur noch Duda die Gesetze unterschreiben. Dies galt als sicher.

Die EU-Kommission würde die Einleitung des Verfahrens zunächst dem Europäischen Rat vorschlagen. Dieser könnte die Billigung durch das EU-Parlament einholen und dann mit Vier-Fünftel-Mehrheit das Risiko eines Bruchs der Rechtsstaatsprinzipien feststellen und Polen Änderungen vorschlagen.

Sollte Warschau nicht einlenken, könnte der Rat dann die tatsächliche Regelverletzung feststellen – allerdings wäre die dann notwendige Einstimmigkeit fraglich. (dpa)