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Verbot CDU-Streit um Kopftücher für Mädchen

Ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren forderte der CDU-Politiker Linnemann. Nun erhält er Gegenwind aus der eigenen Partei.

18.03.2019, 23:01

Berlin/München (dpa) l Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien hat die Forderung ihres CDU-Parteifreunds Carsten Linnemann nach einem Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren scharf zurückgewiesen. "In einem freiheitlichen Staat ist die Idee von Linnemann absurd, derart in die Rechte von Familien einzugreifen", sagte Prien am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Gerade nach dem Anschlag auf zwei Moscheen mit 50 Toten im neuseeländischen Christchurch sei die Idee unverständlich.

Nötig sei eine Debatte mit Maß und Mitte, forderte Prien. "Pauschal Grundrechtseingriffe zu fordern, die keiner verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten dürften, ist da nicht hilfreich." Gerade Christdemokraten sollten sich keine grundsätzliche Verbannung religiöser Symbole aus dem öffentlichen Raum wünschen. Wenn man diese Idee zu Ende denke, "dann kommt man bei der Lufthoheit des Staates über den Kinderbetten an", kritisierte Prien. Prien will allerdings bis zum Sommer 2020 im Schulgesetz Schleswig-Holsteins ein Vollverschleierungsverbot durchsetzen.

Linnemann hatte der "Rheinischen Post" (Montag) gesagt: "Bundespolitisch müssen wir regeln, dass ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren eingeführt wird." Dazu sei er mit den Innenpolitikern der Fraktion im Gespräch. Mädchen sollten genauso frei und unbeschwert wie Jungen aufwachsen dürfen.

Unterdessen bestätigte der bayerische Verfassungsgerichtshof ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen im Freistaat. Er wies die Klage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab, wie es in einer Mitteilung vom Montag hieß. Ein Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, sei rechtens, entschieden die Richter.

Die Religionsgemeinschaft sah in der Regelung Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie gegen den Gleichheitssatz. Denn während Kopftücher verboten seien, dürften weiterhin Kreuze im Gerichtssaal hängen. Ein Gesetz allein für eine bestimmte Religionsgruppe zu schaffen, verstoße gegen die Grundsätze der bayerischen Verfassung.

Dieser Argumentation folgte der Verfassungsgerichtshof nicht. "Die Ausstattung von Verhandlungsräumen betrifft ersichtlich einen anderen Sachverhalt als das Tragen von religiösen oder weltanschaulichen Symbolen durch die betroffenen Amtsträger", hieß es in der Entscheidung. Der Staat müsse die Neutralität seiner Justiz gewährleisten. "Im Gegensatz dazu steht das Tragen religiös oder weltanschaulich konnotierter Kleidungsstücke oder Symbole."