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Verfassungsklage Betreute sollen zur Europawahl gehen können

Drei Oppositionsparteien streben eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an. Der Grund: Die Europawahl Ende Mai.

20.03.2019, 09:29

Berlin (dpa) l Die drei Oppositionsparteien Linke, Grüne und FDP streben eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, damit Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung bereits an der Europawahl Ende Mai teilnehmen können. Nach dpa-Informationen kritisieren die drei Parteien, dass die Koalition den Betroffenen das Wahlrecht erst zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich zusichern will.

Bisher können Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen von den Wahlen ausgeschlossen werden. 2013 betraf das nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts 82.220 Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung in allen Angelegenheiten. Karlsruhe hatte im Februar entschieden, dass die Wahlrechtsausschlüsse unrechtmäßig sind. Eine entsprechende Reform zugunsten von davon betroffenen Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung hatte schon seit Herbst auf Eis gelegen.