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Verkehrsordnung Blitzer-Apps sind offiziell verboten

Was bisher eher rechtliche Grauzone war, ist nun auch gesetzlich Verboten - Blitzer-Apps wie "Blitzer.de".

24.02.2020, 09:38

Magdeburg (sk/dt) l Wer Blitzerwarngeräte wie "Blitzer.de" im Straßenverkehr, sei es als App oder als Bestandteil des Navigationsgerätes, künfitg aktiv nutzt, muss beim Erwischtwerden mit einer Strafe rechnen. Zwar waren solche Warnsysteme grundsätzlich auch bislang vorher schon verboten, aber seit Mitte Februar 2020 soll ein explizites Verbot nun auch in der Straßenverkehrsordnung geregelt werden.  Ein entsprechender Beschluss hat jüngst den Bundestag passiert.

"In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Dies galt schon zuvor, wird jetzt aber nochmal deutlich klargestellt." - Bundesamt für Verkehr (bmvi.de)

Bei einer Missachtung droht eine Strafe von 75 Euro und bis zu einen Punkt in Flensburg, schreibt Autozeitung.de. Eine Grauzone bleibt aber auch nach Novellierung bestehen: die Gesetzeslage spricht vom "Fahrzeugführenden", was den Beifahrer theoretisch nicht mit einbezieht. Auch soll schon strafrechtlich relevant sein, ob eine entsprechende App auf dem Handy installiert oder auch nur heruntergeladen ist - denn dann ist sie bereits "betriebsbereit" und damit theoretisch verboten. Wie das allerdings kontrolliert werden soll, bleibt unklar, denn ohne weiteres dürfen Polizisten nicht das Handy einkassieren und prüfen.

Das Informieren über Blitzer im Radio bleibt hingegen weiterhin erlaubt. Der Unterschied dabei: Dank GPS informieren Blitzer-Apps den Fahrer auf den Meter genau, wo der Blitzer steht. So wird der Fahrer unmittelbar vor dem Passieren des Blitzers gewarnt. Die Meldungen des Radios sind deutlich ungenauer. So muss sich der Autofahrer länger an das Tempolimit halten.