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Zigaretten Beschwerde gegen Ekelfotos gescheitert

Eine Verfassungsbeschwerde gegen Schockbilder auf Zigarettenschachteln sowie Aroma-Tabak ist endgültig gescheitert.

16.10.2020, 11:14

Karlsruhe (dpa) l Rund viereinhalb Jahre nach Einführung ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die verpflichtenden Schockbilder auf Zigarettenschachteln und das Verbot von Tabak mit Aroma endgültig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage eines mittelständischen Produzenten aus Berlin als unzulässig ab, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. (Az. 1 BvR 895/16)

Mit den am 20. Mai 2016 in Kraft getretenen Vorschriften hatte Deutschland eine EU-Richtlinie umgesetzt. Das war zwingend. Deshalb kommt für die Verfassungsrichter eine Überprüfung am Maßstab der deutschen Grundrechte nicht in Betracht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die neuen Regeln und Verbote inzwischen mehrfach abgesegnet – einmal sogar nach einer Vorlage des Berliner Verwaltungsgerichts, wo das Unternehmen parallel geklagt hatte.

Die Warnhinweise und abschreckenden Fotos von Raucherbeinen und Raucherlungen sollen vor allem Jugendliche abhalten. Deshalb wurden auch Zigaretten verboten, die dank Zusatzstoffen gut schmecken.

Der Berliner Hersteller, dessen Spezialität Menthol-Tabak zum Selbstdrehen war, hatte insbesondere das unmittelbare Inkrafttreten der Vorschriften beanstandet. Die Umstellung der Betriebsabläufe koste nicht nur viel Geld, sondern brauche auch Zeit. 2016 hatte das Unternehmen deshalb einen Produktionsstillstand von drei Monaten prognostiziert. Die Firma hatte es damals auch mit einem Eilantrag in Karlsruhe versucht. Dieser war ebenfalls abgewiesen worden.

Den Vorwurf, der deutsche Gesetzgeber hätte die Vorgaben aus Brüssel zeitiger umsetzen müssen, haben die Richter noch einmal geprüft. Aber auch in diesem Punkt bleibt die Verfassungsklage ohne Erfolg: Der Hersteller habe nicht nachvollziehbar aufgezeigt, dass die Einbußen und Investitionskosten damit hätten verhindert werden können.