Handwerk Selbst ist der Meister

Lange schon kämpfen einige Gewerke darum, Bauwerke selbst planen und Unterlagen einreichen zu dürfen. Nun dürfen sie. Es gibt aber Kritik.

Von Massimo Rogacki 09.05.2020, 01:01

Magdeburg l Meister im Zimmerer-, Betonbauer- oder Maurerhandwerk, Bautechniker – sie werden in Sachsen-Anhalt künftig selbständig kleinere Bauwerke planen und die Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen dürfen. Am Donnerstag brachte der Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung auf den Weg. Der Einführung der „Kleinen Bauvorlageberechtigung“ für Meister und Techniker dürfte nichts mehr im Weg stehen.

Burghard Grupe, Chef der Handwerkskammer Magdeburg, ist erleichtert über den „Durchbruch“ nach langwierigen Debatten. Bauhandwerk und berufliche Bildung erhielten die überfällige Wertschätzung. Planer würden gleich behandelt.

Meister mussten hierzulande ihre Bauvorlagen etwa für ein Einfamilienhaus bislang an einen Architekten oder Bauingenieur weiterreichen. In Niedersachsen und in anderen westdeutschen Ländern ist das nicht so. Ein Wettbewerbsnachteil, so die Handwerker. Außerdem würden doch in der Meister- und Bautechnikerausbildung die notwendigen Kenntnisse vermittelt. Warum also der Umweg über einen Architekten?

Ingenieur- sowie Architektenkammer argumentieren, mit der neuen Regelung sei der Verbraucherschutz nicht ausreichend sichergestellt. Die Kammern befürchten zudem eine weitere Zersplitterung des Bauordnungsrechts in Deutschland. Von der Architektenkammer Sachsen-Anhalt hieß es gestern, man sei „entäuscht“ über die Entscheidung. Die Kammer will nun in einer nachfolgenden Ausschussitzung die Bedenken noch mal vortragen.

Kritik kam im Landtag auch von Guido Henke (Linke). Die Vorbehalte der Kammern würden schlichtweg ignoriert. Falko Grube, Sprecher für Landesentwicklung und Bau der SPD im Landtag, begrüßt hingegen die „Aufwertung der Meisterinnen und Meister im Bauhandwerk“. Für ihn ist die Neuregelung „ein Baustein, um den Handwerksberuf attraktiver zu machen.“ Auch CDU, Grüne und AfD zeigten sich mit dem Entwurf zufrieden. Weiterberaten wird nun im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Bei der Änderung der Bauordnung geht es außerdem noch um die erweiterte Verwendung von Ablösesummen für Stellplätze, kommunale Regelungen zur Begrünung von Gebäuden und das Bauen mit Holz.

Meister und Techniker im Bauhandwerk werden mit der „Kleinen Bauvorlage“ in die Lage versetzt, selbständig Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Metern, maximal zwei Nutzungseinheiten und nicht mehr als 400 Quadratmeter Grundfläche, zu planen und entsprechende Genehmigungsunterlagen einzureichen.