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Instagram-Urteil Bei Scherz-Drohung werden Einsatzkosten fällig

Drohbotschaften auf Instagram können teuer werden und ein juristisches Nachspiel haben, auch wenn sie nur als "Scherz" gemeint waren.

31.08.2020, 16:19
Friso Gentsch
Friso Gentsch dpa

Berlin (dpa/tmn) - Wer Drohungen bei Instagram verbreitet, kann für die daraus entstandenen Polizeikosten herangezogen werden - auch wenn diese sich nachträglich als "Scherz" herausstellen sollten. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem Urteil entschieden (Az.: 10 A 3201/19), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem Fall hatte ein 15-jähriger Schüler auf Instagram anonyme Drohbotschaften gegen seine Schule verfasst. Die Schulleitung schaltete daraufhin die Polizei ein. Im Rahmen der Vernehmung beteuerte der Jungendliche, dass es sich um einen Streich gehandelt habe und ihm die möglichen Folgen seines Verhaltens nicht bewusst gewesen seien. Aus seiner Sicht hätte es sich bei den Beiträgen um einen erkennbaren Scherz gehandelt.

Das Gericht folgte der Argumentation nicht. Die Tragweite seines Verhaltens müsse dem Schüler auch in seinem Alter bereits erkennbar gewesen sein. Der Kläger habe den Anlass zu den Ermittlungen gesetzt und muss daher die dadurch entstandenen Polizeikosten in Höhe von 864 Euro bezahlen.

© dpa-infocom, dpa:200831-99-377635/2

Deutscher Anwaltverein