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Fahrerflucht Beim Autofahren eingeschlafen

Ein 49 Jahre alter Autofahrer verursacht wegen Übermüdung einen Unfall. Vor Gericht streitet er alle Vorstrafen ab.

Von Jan Iven 04.03.2020, 19:40

Schönebeck l Da staunte selbst der Angeklagte nicht schlecht, als der Richter am Amtsgericht Schönebeck sein Vorstrafenregister verlas: Autodiebstahl, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betrug und versuchter Diebstahl standen zu Buche. „Sie haben ja schon einiges auf dem Kerbholz“, sagte der Richter dem 49 Jahre alten Angeklagten aus Dresden, gegen den am Mittwochvormittag der Prozess wegen Fahrerflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs eröffnet wurde.

Doch der Angeklagte fiel offensichtlich aus allen Wolken. Er sei überhaupt nicht vorbestraft, versicherte er vor Gericht. Dabei wirkte er so glaubwürdig entsetzt, dass auch der Richter die Personalien des Angeklagten nun noch einmal überprüfen will. In der Tat trägt der Mann einen Allerweltsnamen, den es allein in Bernburg, wo der Angeklagte zum Zeitpunkt der verhandelten Unfalls im Juli 2018 lebte, mehrere Namensvettern geben soll. Der Mann gleichen Namens mit den vielen Vorstrafen wohnt laut Unterlagen hingegen in Rheinland-Pfalz, wurde am selben Tag wie der Angeklagte geboren, ist aber offenbar eine andere Person.

Doch auch ohne die vielen Vorstrafen musste sich der Angeklagte wegen des von ihm verursachten Unfalls vor Gericht verantworten. So war er gegen sechs Uhr morgens auf der Landstraße 63 Richtung Sachsendorf unterwegs, als er plötzlich eingeschlafen und auf die Gegenfahrbahn geraten war. Dabei rammte er einen wartenden Bus und beging Fahrerflucht. An dem Fahrzeug entstand ein Sachschaden von 5.000 Euro.

Doch noch am selben Abend stellt sich der Angeklagte selbst der Polizei und gab an, dass er bei dem Unfall übermüdet gewesen sei. Dieses Eingeständnis der Übermüdung wollte der Verteidiger des Angeklagten vor Gericht jedoch wieder zurücknehmen, um eine zusätzliche Strafe wegen des bewussten Gefährdung des Straßenverkehrs und einen dauerhaften Entzug des Führerscheins zu vermeiden. Denn die Führerschein brauche er dringend für die Arbeit.

Stattdessen erzählte der Anklagte nun eine andere Geschichte: Er habe die Wohnung einer Bekannten nach einem Streit mitten in der Nacht überstürzt verlassen müssen. Die Müdigkeit sei daher nicht absehbar gewesen. Das habe er bei der Polizei nicht erzählt, weil er die Beziehung zu der Bekannten nicht öffentlich machen wollte.

Der Richter deutet an, dass der Angeklagte neben einer Geldstrafe mit einem vorübergehenden Fahrverbot davon kommen könnte. Zunächst soll nun aber geklärt werden, ob der Anklagte vorbestraft ist oder nicht. Zudem soll der Mann die Eigenbeteiligung an der Versicherung des Busbetreibers an dem Schaden über 500 Euro übernehmen. Nachdem diese Punkte geklärt sind, soll der Verfahren auf dem schriftlichen Weg beendet werden.