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Irreführende Reklame Gericht untersagt Hipp-Werbeslogan für Kindermilch

Braucht ein Kleinkind drei mal mehr Calcium und sieben mal mehr Vitamin D als ein Erwachsener? Dies behauptet ein Werbeslogan für Hipp-Kindermilch. Ob die Aussage Eltern in die Irre leitet, hatte nun ein Gericht zu entscheiden.

10.07.2020, 13:32

München (dpa) - Das Landgericht München I hat eine Werbung des Babynahrung-Herstellers Hipp für Kindermilch untersagt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin.

Konkret geht es um Sätze wie "7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund - ganz sicherlich" und "Kleinkinder benötigen bis zu 3 x mehr Calcium und sogar 7 x mehr Vitamin D als Erwachsene pro kg Körpergewicht". Diese Slogans seien irreführend, urteilte das Gericht. Die pauschale Aussage, dass ein Kind sieben Mal mehr Vitamin D benötige als ein Erwachsener, müsse erläutert werden.

"Eltern sollten nicht den Eindruck bekommen, dass bestimmte Produkte nötig sind, damit ihr Kind ausreichend versorgt wird", teilte die Verbraucherzentrale mit, die gegen die Hipp-Werbung geklagt und recht bekommen hatte. "Kinder über einem Jahr brauchen in der Regel keine speziellen Lebensmittel."

© dpa-infocom, dpa:200710-99-745798/2

Mitteilung der Verbraucherzentrale

Urteil des Landgerichts München I