Bühnenbeschäftigte Bühnenverein und Gewerkschaften einigen sich im Tarifstreit
Bis das Publikum im Theater sitzt und die Vorstellung genießen kann, ist viel Arbeit nötig. Für die Beschäftigten an den Bühnen gibt es nun neue tarifliche Regelungen.

Köln - Beschäftigte an Theatern in Deutschland sollen künftig mit verlässlicheren Arbeitszeiten planen können. Es gebe neue Regelungen zur Arbeitszeit, teilten der Deutsche Bühnenverein und mehrere Gewerkschaften nach einer Tarifeinigung mit. Die Beschlüsse sollen ab 1. August schrittweise eingeführt werden. Darauf haben sich die Verhandlungskommission der Gewerkschaften und der Bühnenverein verständigt.
In der Einigung ging es um einen Teilabschluss zum Normalvertrag (NV) Bühne, der für überwiegend künstlerisch Beschäftigte gilt. Punkte sind Regelungen über freie Tage, Ausgleichstage für Arbeit an Feiertagen unter der Woche, erweiterte Ruhezeiten vor Vorstellungen und ein verbindlicher Wochenplan. Zudem soll die wöchentliche Arbeitszeit der überwiegend künstlerisch tätigen Bühnentechnikerinnen und Bühnentechniker von 40 auf 39 Stunden gesenkt werden, bei vollem Lohnausgleich.
Privates stört den Betriebsablauf?
„Über Jahrzehnte hinweg galten Überlastung, Care-Arbeit, Vor- und Nachbereitungen als private Befindlichkeiten, die den Betriebsablauf stören“, sagte Lisa Jopt, Geschäftsführende Präsidentin der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA). „Mit diesem Teilabschluss verankern wir nicht nur mehr Entlastung und Planbarkeit, sondern hoffentlich auch ein neues Selbstwertgefühl der Beschäftigten.“ Die Genossenschaft hatten den NV Bühne ebenso wie der Bundesverband Schauspiel zum 31. Dezember gekündigt. Nun tritt er für die Mitglieder rückwirkend zum 1. Januar wieder in Kraft.