Künstlerin will Werk zurück Gerichtsstreit um Kunstwerk nach ZDF-Show „Bares für Rares“
Normalerweise kommt bei der ZDF-Trödelshow eher unbekanntes Kunstgut ins TV. Im September wurde in der Sendung jedoch ein Werk der berühmten Künstlerin Isa Genzken verkauft. Das sorgte prompt für ein Gerichtsverfahren.

Köln/DUR – Der Verkauf eines Kunstwerkes in der ZDF-Show „Bares für Rares“ hat jetzt die Gerichte beschäftigt. Wie unter anderem der „Spiegel“ berichtet, wurde im Mai das Kunstwerk „Weltempfänger“ der international renommierten Künstlerin Isa Genzken verkauft.
Der „Betonklotz mit zwei Antennen“, wie Moderator Host Lichter das Stück dabei nannte, wurde von Experte Detlev Kümmel auf mindestens 30.000 Euro geschätzt und am Ende für 16.000 Euro an Kunsthändlerin Susanne Steiger verkauft.
Kunstwerk für 16.000 Euro bei Bares für Rares verkauft
Doch Steigers „Schnäppchen“ hatte ein juristisches Nachspiel. Denn die ZDF-Händlerin wollte das kostbare Stück beim Auktionshauses Sotheby’s weiterverkaufen. Der „Weltempfänger“ wurde jedoch noch vor Beginn der Auktion zurückgezogen, so der „Standard“.
Denn der Betreueranwalt der Künstlerin wollte das Stück zurückhaben. Der Mann, der Steiger das Kunstwerk bei „Bares für Rares“ verkauft hatte, hatte es offenbar von Genzken persönlich bekommen – nur unter welchen Umständen?
Teurer Verkauf bei "Bares für Rares" - Anwalt schaltet sich ein
In der ZDF-Sendung sprach der Intensivpfleger von einem „Dankeschön“ einer „sehr guten Freundin“, der er geholfen habe, als es ihr nicht gut ging.
Genzkens Betreueranwalt ist allerdings der Meinung, dass die Künstlerin damals gar nicht geschäftsfähig gewesen sei. 2016 hatte die Künstlerin berichtet, dass sie jahrelang unter einer bipolaren Störung und einer manischen Depression litt und in der Psychiatrie betreut wurde. Die Schenkung sei daher unrechtmäßig.
Wem gehört der "Weltempfänger" - Gericht entscheidet
Eine einstweilige Verfügung dazu wurde jetzt jedoch vom Landgericht Bonn zurückgewiesen. Der Intensivpfleger habe sich das Kunstwerk mindestens „ersessen“. Da er von der Rechtmäßigkeit der Schenkung ausgehen konnte und das Werk zehn Jahre lang nicht zurückgefordert wurde, gehöre das Kunstwerk nun ihm – beziehungsweise habe er es jetzt rechtmäßig weiterverkaufen können.
Genzkens Betreuer teilte dem „Spiegel“ mit, er werde kein Rechtsmittel einlegen.