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Nicht auf unseriöse Anbieter hereinfallen / Auf Qualität achten Advent: Lebenshilfe warnt vor Mitleidsmasche an der Haustür

17.11.2012, 01:08

Magdeburg/Berlin (rgm) l Der bundesweit tätige Verband Lebenshilfe warnt vor der Mitleidsmasche bei Haustür- und Telefongeschäften. Vorsicht ist gerade jetzt geboten, wenn in der beginnenden Vorweihnachtszeit damit geworben wird, dass die Artikel angeblich von Menschen mit Behinderung hergestellt wurden oder der Verkaufserlös behinderten Menschen zugutekommt.

Wer an Produkten aus Werkstätten für behinderte Menschen interessiert ist, sollte besser das Angebot von Behindertenwerkstätten in der Region nutzen, die oft eigene Läden betreiben und mit Ständen auf Weihnachtsmärkten vertreten sind. Die bundesweit größte Auswahl an handgefertigten Artikeln aus Werkstätten für behinderte Menschen gibt es im Internet unter: www.lebenshilfe.de

Die folgenden Tipps helfen, bei Haustür- und Telefongeschäften nicht auf unseriöse Angebote hereinzufallen: Niemand sollte sich zu einer schnellen Kauf-Entscheidung drängen lassen. Interssenten sollten sich immer genau erklären und möglichst schriftlich belegen lassen, wie behinderte Menschen konkret an der Herstellung der Waren beteiligt waren und welcher Anteil des Kaufpreises einem guten Zweck zufließt.

Bei Zweifeln die Polizei rufen

Kaufinteressierte sollten den Käufer immer fragen, ob hinter der Aktion ein gemeinnütziger Verein oder eine Behinderten-Einrichtung steht und wer dort für eventuelle Rückfragen zu erreichen ist. Zunächst sollte sich bei dieser Adresse erkundigt werden, ob "alles mit rechten Dingen zugeht". Wer den Eindruck hat, dass das nicht der Fall ist, der sollte selbst bei kleinen Zweifeln lieber entschlossen "Nein Danke" zu dem Kaufangebot sagen.

Außerdem sollte man Waren niemals zu überhöhten Preisen oder in großer Stückzahl bestellen, "weil es ja einem guten Zweck dient", sagt der Verband Lebenshilfe. Potenzielle Kunden sollten auf Qualität und Funktionalität achten. Wer an den angebotenen Waren interessiert ist, sollte nach einem Katalog fragen, um später in aller Ruhe auswählen zu können.

Wer sich zu einem Kauf entschieden hat, anschließend aber unzufrieden mit Preis und Produkt ist, kann von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen. Deshalb sollten Käufer immer darauf achten, dass bei ihnen mit dem erworbenen Produkt eine glaubwürdige und aussagekräftige Adresse des Vertriebs schriftlich verbleibt. Nähere Informationen dazu bei allen Verbraucherzentralen. Niemand sollte sich scheuen, die Polizei zu informieren, falls die Anbieter aggressiv auftreten oder das Angebot unseriös wirkt, so die Lebenshilfe.