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änderungen ab 1. April Basiselterngeld oder Elterngeld Plus? 5 Tipps für den anspruchsvollen Elterngeldantrag

Basiselterngeld oder Elterngeld Plus - auf diese staatliche Leistung haben viele Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes Anspruch. Doch der Antrag, der dafür auszufüllen ist, hat es in sich.

Von Sabine Meuter, dpa Aktualisiert: 20.03.2024, 13:37
Kinderbetreuung und nebenher arbeiten? In vielen Fällen ist das undenkbar. Elterngeld soll Familien ihren Alltag erleichtern.
Kinderbetreuung und nebenher arbeiten? In vielen Fällen ist das undenkbar. Elterngeld soll Familien ihren Alltag erleichtern. Symbolfoto: Christin Klose/dpa-tmn

Wuppertal - Für Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch.

Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb des ersten zwölf Monate des Kindes möglich.

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Damit Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes im Job kürzer treten, die staatliche Leistung aber überhaupt bekommen können, müssen sie eine Hürde überwinden: den Elterngeldantrag.

Und der ist alles andere als leicht und schnell gestellt. Noch dazu kann man einiges falsch machen. Die Folgen: Die Bearbeitung des Anliegens und die Bewilligung des Geldes verzögern sich.

Mit diesen fünf Tipps geht Ihnen der Antrag leichter von der Hand.

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Tipp 1: Schon Monate vor der Geburt mit dem Thema beschäftigen

Der Elterngeldantrag umfasst mehrere Seiten in teils sehr kleiner Schrift - und immer wieder tauchen Fachbegriffe auf. Daher gilt: Befassen Sie sich so früh wie möglich, „am besten schon gleich zu Beginn der Schwangerschaft“, mit dem Thema Elterngeld, rät Nadia Ochs, Beraterin bei Pro Familia. Möglich ist das etwa über das Familienportal des Bundes.

Möglichst früh sollte Eltern dabei klar sein, in welcher Kombination sie das Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beziehen wollen. Die Leistungen unterscheiden sich wie folgt:

- Basiselterngeld: Geringverdiener erhalten bis zu 100 Prozent, Eltern mit höherem Einkommen 65 Prozent ihres Durchschnittsnettoeinkommens vor der Geburt. Gezahlt werden mindestens 300, maximal 1800 Euro pro Monat. Bis zu zwölf Monate kann ein Elternteil Basiselterngeld beziehen. Betreut das andere Elternteil für mindestens zwei Monate das Kind, verlängert sich die Bezugsdauer von Basiselterngeld auf 14 Monate.

- Elterngeld Plus: Das bietet sich vor allem für Mütter und Väter an, die in der Elternzeit Teilzeit arbeiten wollen. Sie dürfen maximal 32 Stunden in der Woche beruflich tätig sein und erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld Plus zusätzlich zum Gehalt. Das Elterngeld Plus, das zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich beträgt, wird für den doppelten Zeitraum gewährt. Aus bis zu 14 Monaten Basiselterngeld können also bis zu 28 Monaten Elterngeld Plus werden.

Übrigens: Das Elterngeld lässt sich bei verheirateten Paaren teils erheblich erhöhen, wenn sie spätestens mit Beginn der Schwangerschaft der Frau die Steuerklasse wechseln. Das Elternteil, das die meiste Zeit Elterngeld beanspruchen will, wechselt - ungeachtet ob sie oder er der Geringverdiener in der Partnerschaft ist - in Steuerklasse 3, der Besserverdienende in die ungünstigere Steuerklasse 5. Der Vorteil: Mit Steuerklasse 3 erhöht sich das Nettogehalt und damit später das Elterngeld.

Tipp 2: Antrag gründlich lesen und sich gegebenenfalls beraten lassen

Lesen Sie den Antrag gründlich und listen Sie auf einen Zettel auf, welche Nachweise Sie beifügen müssen. Wichtig zu wissen: Die zuständige Elterngeldstelle bearbeitet den Antrag erst nach der Geburt des Kindes. Die Geburtsbescheinigung, die dem Antrag beizufügen ist, bekommen Sie zusammen mit der Geburtsurkunde.

Folgen Sie beim Ausfüllen genau den Anweisungen. „Bei Fragen, auf die man mit Ja oder Nein antworten soll, nichts offenlassen - das verzögert nur die Antragsbearbeitung“, sagt Janice Landmesser, Teamleiterin bei der Elterngeldexperten GmbH. Wer nicht weiterkommt, kann sich beraten und sich auch von Fachleuten den Antrag ausfüllen lassen. Im Internet finden sich verschiedene solcher Angebote, die je nach Anbieter kostenpflichtig sind.

Aufs Elterngeld spezialisierte Berater sind neben Elterngeldexperten etwa Einfach Elterngeld oder Elterngeldhelden. Auch bei gemeinnützigen Institutionen wie Arbeiterwohlfahrt, Pro Familia, Caritas oder Diakonie ist eine Beratung möglich. Eine individuelle Berechnung des Elterngeldes ist allerdings nicht bei jedem der Anbieter möglich.

Tipp 3: Bemessungszeitraum richtig bestimmen und angeben

Eltern sollten den Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngelds richtig bestimmen und angeben. Viele Beschäftigte glauben fälschlicherweise, dass die zwölf Gehälter vor der Geburt des Kindes zugrunde gelegt werden. „Richtig ist jedoch, dass der Bemessungszeitraum für Elterngeld bei Frauen, die angestellt sind, aus den zwölf Monaten vor Beginn des Mutterschutzes besteht“, sagt Janice Landmesser.

Beantragt der Vater Elterngeld und ist er Angestellter oder Beamter, dann umfasst der Bemessungszeitraum die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Babys.

Tipp 4: Alle Jobs angeben

Anders sieht es aus, wenn Angestellte sogenannte Mischeinkünfte haben - sich zum Beispiel mit einer selbstständigen Tätigkeit etwas hinzuverdienen. In dem Fall gelten sie elterngeldrechtlich oft als Selbstständige. Das bedeutet, dass der fürs Elterngeld relevante Bemessungszeitraum in aller Regel das letzte abgeschlossene Kalenderjahr ist.

Ansonsten gilt: „Unbedingt alle Einkünfte im Bemessungszeitraum, auch Minijobs, angeben, das erhöht unter dem Strich das Elterngeld“, sagt Nadia Ochs.

Tipp 5: Unterschriften von beiden Elternteilen nicht vergessen

Grundsätzlich müssen beide Elternteile den Elterngeldantrag unterschreiben. „Das gilt selbst, wenn nur ein Elternteil Antragsteller ist“, sagt Janice Landmesser. Ausnahmen gibt es lediglich für Alleinerziehende oder wenn der Partner etwa im Gefängnis ist.