Hartz-IV-Empfängerin lehnt Maßnahme der ARGE ab ALG II um 90 Prozent gekürzt – Ein Teil der Sanktionen wird überprüft
Gleich dreimal wurden Marion Strauch die ALG-II-Leistungen gekürzt, weil sie ein "Kombimaßnahme" genanntes Angebot der ARGE Börde ablehnte. Zuvor hatte sich die Oscherslebenerin, deren 1-Euro-Job nicht verlängert worden war, auf einer Informationsveranstaltung die – wie sie in ihrem Brief an die Redaktion Leseranwalt ironisch formulierte – "tollen Aussichten" mit der neuen Maßnahme angehört.
Wegen der Ablehnung erhielt sie die erste Sanktion und kurz darauf zwei weitere. Über Streichung von insgesamt 90 Prozent der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes informierte die ARGE ihre Kundin. Wird die Nichtteilnahme an einer vorgesehenen Maßnahme etwa gleich als dreifache Pflichtverletzung gewertet?
Marion Strauch hat formell tatsächlich dreimal ihre Pflichten verletzt, so die Antwort der SGB-II-Behörde im Landkreis Börde an die Redaktion Leseranwalt. Sie habe für sich entschieden, nur an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehrauf- wandsentschädigung, sprich einem 1-Euro-Job, teilzunehmen.
Ihre Ablehnung einer anderen Maßnahme, die möglicherweise in eine berufliche Wiedereingliederung münden könnte, koste sie drei Monate lang 30 Prozent der ALG-II-Regelleistung.
Weil sie sich zudem vehement weigerte, eine weitere Infoveranstaltung zu den Inhalten dieser Maßnahme zu besuchen, lieferte sie formal einen weiteren Sanktionstatbestand – 30 Prozent Leistungskürzung.
Und dann habe sie auch keine Bereitschaft gezeigt, "ihre Zukunft auf dem Arbeitsmarkt mit klaren Zielstellungen und Absprachen gemeinsam mit ihrem persönlichen Ansprechpartner in der ARGE zu planen und zu vereinbaren. Das heißt, sie war zum Abschluss einer gesetzlich vorgesehen Eingliederungsvereinbarung nicht bereit. Diese fehlenden Bereitschaft sanktioniert das Gesetz (Paragraf 31 SGB II) ohne Wenn und Aber mit 30 Prozent Kürzung der Regelleistung", teilte der stellvertretende ARGE-Geschäftsführer Rüdiger Mages mit. In Summe kämen so schnell 90 Prozent Absenkung zusammen.
Das sei nach dem Wortlaut des Sozialgesetzbuches II der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers. Im Fall von Marion Strauch habe die ARGE mit aller Härte des Gesetzes reagiert.
Aber: Obwohl sie selbst den Anlass für die Sanktionen gab und nach der bloßen gesetzlichen Vorschrift auch dreierlei Sanktions-Tatbestände vorlägen, "so ist die formell-rechtliche Ausführung der Sanktionen in kurzer Folge so nicht möglich", meint Mages auf Anfrage der Volksstimme.
Zum einen müssten die vorgeschriebenen Fristen für Rechtsmittel zwischen der ersten, der zweiten und dritten Sanktion eingehalten werden. Und zum anderen sollte der Kundin auch Zeit bleiben, ihr eigenes Verhalten zu überdenken.
Fazit des stellvertretenden Behördenchefs: Die zweite und dritte Sanktion wird die ARGE noch einmal überprüfen müssen. Dazu will Marion Strauch, die inzwischen wieder einem 1-Euro-Job nachgeht, dort erneut vorsprechen.