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Einkommensaufstockung mit ALG II Als Rentner weniger Hartz IV als zuvor

13.10.2009, 08:14

Solange ein Mann aus Jerichow berufstätig war, erhielt die Bedarfsgemeinschaft mehr Hartz-IV-Leistungen als jetzt, wo er eine im Vergleich zum früheren Nettoverdienst deutlich niedrigere Rente bezieht.

Nun fällt eine Rente in der Regel immer geringer aus als das zuvor erzielte Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Aber wenn zum Gehalt oder Lohn zusätzlich Anspruch auf ALG II bestand, sicherte das Familienbudget aus eigenen Kräften ja nicht das Existenzminimum der Bedarfsgemeinschaft. Dazu war ergänzende staatliche Hilfe nötig. Im konkreten Fall erhielt das Paar, als der Mann noch arbeitete, monatlich fast 370 Euro von der Arge.

Jetzt muss die Bedarfsgemeinschaft bei gesunkenem eigenen Einkommen und trotz erhöhter Regelleistung mit einem viel niedrigeren ALG-II-Zuschuss im Monat klarkommen.

Meint die Arge etwa, dass Rentner ihren Lebensunterhalt mit weniger Geld bestreiten könnten als Berufstätige? Die deutlich reduzierten Hartz-IV-Leistungen seit dem Rentenbezug des Mannes begründet die SGB-II-Behörde mit zuvor gewährten Freibeträgen auf das Arbeitseinkommen.

Vom Nettoverdienst wurden im Fall der Jerichower Familie 280 Euro gar nicht bei der Berechnung des ALG-II-Anspruchs dieser Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt – zum Beispiel durch absetzbare Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung oder Werbungskosten sowie jene vom Gesetzgeber als Anreiz zur Aufnahme oder Weiterführung einer bestehenden Erwerbstätigkeit eingeräumten Freibeträge. Diese können bei Renten aber nicht gewährt werden, so die Arge. Von der Rente sind nur noch 30 Euro als Versicherungspauschale sowie der monatliche Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung absetzbar.

So wird nach den ALG-II-Bestimmungen die ohnehin geringere Rente nun deutlich mehr zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Bedarfsgemeinschaft herangezogen als vorher der höhere Verdienst während der Berufstätigkeit des Mannes. Unter dem Strich stehen der Bedarfsgemeinschaft daher gut 200 Euro monatlich weniger zur Verfügung als zuvor. (goe)