Steuern Altersentlastung nicht für Kapitalerträge ansetzbar
Köln (dapd). Mithilfe des Altersentlastungsbetrages können Rentner die Steuerlast auf Nebeneinkünfte senken. Allerdings wirkt der Altersentlastungsbetrag nicht bei Kapitalerträgen, die mit der Abgeltungssteuer erfasst werden. Denn mit der Pauschalsteuer tauchen die Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung auf, sodass der Altersentlastungsbetrag nicht greifen kann, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Das Portal steuertipps.de weist darauf hin, dass Ruheständler freiwillig die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und vom Finanzamt eine Günstigerprüfung durchführen lassen können.
In vielen Fällen liegt dann der individuelle Steuersatz nämlich unter den 25 Prozent, die über die Abgeltungssteuer fällig werden - und Rentner zahlen dann nur diesen geringeren Satz.