Antrag auf Arbeitslosengeld II Amt forderte unnötige Unterlagen – Problem geklärt
Medien und Musik studiert Franziska Müller. Jetzt aber hat sich die Magdeburgerin für zwei Semester vom Masterstudiengang in Hannover beurlauben lassen, weil sie in Kürze ein Kind erwartet. Da sie derweil über kein Einkommen verfügt, beantragte sie ALG II. Als schon alle notwendigen Unterlagen dem Jobcenter vorlagen, forderte die Behörde weitere an.
"Es geht um Unterlagen, die ich so nicht einbringen muss oder kann", schrieb die werdende Mutti an die Redaktion Leseranwalt. Man fordere von ihr eine Aufstellung der aktuellen Rückkaufswerte einer Rentenversicherung, bei der ihre Oma Versicherungsnehmer und die junge Frau nur versicherte Person sei.
Damit würde im Falle eines Rückkaufs das Geld an die Oma gehen. Zudem hat Franziska Müller bei einer solchen Konstellation der Versicherung zufolge aus datenschutzrechtlichen Gründen gar keinen Anspruch auf Auskunft. "Dies habe ich bereits bei der Antragsabgabe schriftlich so erläutert und auch im persönlichen Gespräch mit der Sachbearbeiterin im Jobcenter", heißt es in ihrem Brief weiter.
"Die Agentur fordert von mir aber außerdem auch einen Bafög- sowie den Ablehnungs- beziehungsweise Aufhebungsbescheid für die Urlaubssemester. Die kann ich aber nicht vorlegen, da ich gar kein Bafög bekomme, weil ich nach einem Fachrichtungswechsel und im Urlaubssemester generell keinen Anspruch habe. Nun muss ich Bescheide vorlegen, die ich nicht habe."
Die werdende Mutti lebt bereits seit zwei Monaten ohne eigenes Geld, nur auf Pump von den Großeltern. "Meine Schwangerschaft schreitet voran und ich sehe mich schon mit dem Neugeborenen im Jobcenter sitzen. Ich bin mit den Nerven am Ende, schlafe schlecht und fühle mich total hilflos in dieser Sache", schrieb die verzweifelte junge Frau.
Beim Jobcenter in Magdeburg baten wir um eine Überprüfung des Sachverhaltes. Noch ehe wir Antwort erhielten, kam eine E-Mail von Franziska Müller. "Erstaunlicherweise gab es eine interessante Wendung in meiner Angelegenheit", stand darin.
"Heute lag in meinem Briefkasten ein Bewilligungsbescheid vom Jobcenter Magdeburg. Ich kann mir das überhaupt nicht erklären, freue mich aber trotzdem enorm, dass es sich jetzt so entwickelt hat. Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen für ihre Hilfe bedanken!"
Was war geschehen? Auf Anfrage der Volksstimme wurde im Jobcenter bei nochmaliger Prüfung aller vorliegenden Unterlagen nun festgestellt, dass die von Franziska Müller zusätzlich angeforderten Papiere zur Prüfung des Leistungsanspruchs nach dem SGB II gar nicht gebraucht werden.
"Die bisher eingereichten Nachweise zur Feststellung waren ausreichend. Die Abforderung der Unterlagen (aktueller Rückkaufswert der Rentenversicherung und der Ablehnungsbescheid des Bafög-Amtes) sind für die Festsetzung der Leistungshöhe nicht relevant und werden daher nicht mehr benötigt", räumte das Jobcenter ein.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigte sich die SGB-Behörde bei der jungen Magdeburgerin, die sich nun ohne die Sorge um ihren ALG-II-Anspruch auf ihr Baby freuen kann.