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Zuschuss zum privaten Vermögen möglich Arbeitnehmersparzulage jährlich neu beantragen

04.01.2013, 01:19

Berlin/Magdeburg (be.p) l Wer die vermögenswirksamen Leistungen von seinem Arbeitgeber in einem Bausparvertrag anlegt, bekommt dafür innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen einen staatlichen Zuschuss. Zusammen mit der Steuererklärung für 2012 kann die staatliche Sparzulage beim Finanzamt beantragt werden.

Das ist auch gesondert möglich, wenn man keine Steuererklärung macht. Das Finanzamt braucht dazu die Bescheinigung der Bausparkasse über eingezahlte vermögenswirksame Leistungen. Dieser Nachweis, der Kontoauszug, wird von den Bausparkassen in der Regel jeweils zu Jahresbeginn an die Bausparer verschickt, zusammen mit dem Formular "Anlage VL".

Dieses Formular ist der Antrag für die Sparzulage. Sie beträgt neun Prozent der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen. Die förderfähige Höchstsumme liegt bei 470 Euro, die Zulage demnach bei maximal 42,30 Euro. Das Finanzamt prüft die Einkommensgrenzen.

Alleinstehende bekommen die volle Zulage bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 17 900 Euro; bei zusammen veranlagten Ehegatten darf die Einkommensgrenze von 35 800 Euro nicht überschritten werden.