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Krankengeldanspruch Auch rückwirkend krankenversichert

Man kann auch rückwirkend krankenversichert werden, wenn man ALG II bekommt, weil ein Antrag auf ALG I abgelehnt worden war.

Von Gudrun Oelze 05.06.2016, 23:01

Von der Agentur für Arbeit erhielt der Mann erst nach Wochen den Bescheid, dass er ja gar keinen Anspruch auf ALG I habe, sondern das Jobcenter für ihn zuständig sei. Unverzüglich beantragte er dort Hartz IV und wurde von der SGB-II-Behörde zum Mai 2016 auch bei der Krankenkasse angemeldet. Die hatte ihm aber schon mitgeteilt, dass er mehr als einen Monat lang nicht krankenversichert war, da für diesen Zeitraum kein Beitrag für ihn einging. Aber genau in jenen Wochen musste bei ihm kurzfristig der Herzschrittmacher ausgewechselt werden. Das Krankenhaus signalisierte nun auch noch Probleme bei der Abrechnung mit der Krankenkasse.

„Für den Zeitraum vom 28. März bis 30. April 2016 hänge ich also in der Luft, zusammen mit meinen beiden Kindern, die bei mir familienversichert sind“, schrieb er. Das Jobcenter könne rückwirkend keine Anmeldungen entgegennehmen und die Agentur für Arbeit fühle sich für ihn nicht verantwortlich, obwohl er sich da pünktlich gemeldet habe, beklagt er. Zwar laufe zwischenzeitlich auch ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente, doch sei noch kein Ergebnis absehbar. „Seit dem 28. März 2016 habe ich von keiner Stelle irgendwelche finanziellen Mittel erhalten, sondern nur für Medikamente und Behandlungen aus eigener Tasche zuzahlen müssen“, schrieb der verzweifelte Mann an den Leser-Obmann. Seine Krankenkasse habe ihm nun eine freiwillige Versicherung vorgeschlagen, doch wovon solle er den Monatsbeitrag in Höhe von 667 Euro begleichen? Auch die Krankenhausrechnung über mehrere tausend Euro sowie Kosten der Nachbehandlung hingen noch in der Schwebe.

Sollte es wirklich keine Möglichkeit geben, diesen Patienten in dem fraglichen Zeitraum über eine für ihn zuständige Stelle bei der Krankenkasse zu versichern? Der Leser-Obmann bat bei der Agentur für Arbeit um Hilfe und erhielt bald darauf „nach interner und Klärung mit dem Jobcenter des Salzlandkreises“ zum Sachverhalt einige allgemeine Informationen. So sei nach dem Zehnten Sozialgesetzbuch eine wiederholte Antragstellung durchaus möglich, hieß es. Konkret stehe im Gesetz: „Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt […], wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück …“

Im Fall unseres Lesers bedeute dies: wenn er beim Jobcenter Arbeitslosengeld II nur deshalb nicht gleich beantragt hatte, weil er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit geltend machte, ihm dies aber von der Behörde versagt wurde, kann der beim Jobcenter (verspätet) gestellte Antrag auf ALG II auf das Datum der Antragstellung bei der Agentur für Arbeit zurückgesetzt werden. „Damit wäre er auch rückwirkend für den potentiellen Anspruchszeitraum krankenversichert“, so Heike Klausnitzer. Die Pressesprecherin der Arbeitsagentur in Bernburg verwies aber zugleich auf die Voraussetzung, dass der Kunde tatsächlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II habe und alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen dem Jobcenter vorlägen.

Das war bei dem herzkranken Familienvater im Salzlandkreis offenbar schnell geklärt. Seinem Antrag beim Jobcenter sei rückwirkend stattgegeben worden, er dadurch auch für die zuvor noch offene Zeit krankenversichert, teilte er dem Leser-Obmann bald schon mit.