Versicherung Aufräumarbeiten nach Unwettern
Berlin (dpa) l Gewitter und Stürme haben in einigen Regionen Bäume umgestürzt und Dächer abgedeckt. In der Regel übernehmen Versicherungen die entstandenen Schäden. Allerdings sollten sie so schnell wie möglich darüber Bescheid wissen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Außerdem muss alles getan werden, um den Schaden gering zu halten. Welche Police wann greift:
Dachziegel und Fensterscheiben: Alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Wird der Keller überschwemmt, zahlt sie aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.
Wichtig zu beachten: Ein Sturm liegt für die Versicherungen in der Regel ab Windstärke acht vor, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es für den Nachweis aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gab und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden.
Elektrogeräte und Möbel: Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Sie zahlt etwa für Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag beschädigt wurden, oder Möbel, die der Regen infolge einer zerbrochenen Scheibe durchnässt hat.
Auto: Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben werden in der Regel in voller Höhe erstattet. Der GDV rät, die Schäden mit einer Kamera zu dokumentieren und innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden.