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Europäischer Gerichtshof gab gestern deutschen Behörden recht Auslandsführerschein muss nicht mehr anerkannt werden

02.03.2012, 04:23

Luxemburg (dpa) l Ein europäischer Auslandsführerschein muss nach einem Gerichtsurteil nicht in jedem Fall anerkannt werden. Deutschland darf die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins zwar nicht deswegen verweigern, weil der Besitzer in Deutschland zuvor keinen Führerschein bekommen durfte.

Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg entschieden. Die höchsten EU-Richter urteilten jedoch, Deutschland können einen fremden Führerschein ablehnen, wenn es Beweise dafür gebe, dass der Führerscheinbesitzer gar keinen Wohnort in jenem Land hatte, in dem der Führerschein ausgestellt wurde.

Im fraglichen Fall ging es um einen Mann, dem wegen erheblicher Vorstrafen die Fahrerlaubnis in Deutschland verweigert wurde. Er hatte dann in Tschechien eine Fahrerlaubnis bekommen und verlangte deren Anerkennung.

Wer seinen deutschen Führerschein - etwa wegen Trunkenheit am Steuer - abgeben musste, konnte im europäischen Ausland einen neuen bekommen - so war es bis gestern. Jahrelang haben findige Autofahrer eine Richtlinie ausgenutzt, nach dem eine in einem EU-Staat erworbene Fahrerlaubnis europaweit gültig ist.

Sie unternahmen eine kleine Reise etwa nach Polen oder Tschechien, legten die notwendigen Prüfungen ab und kamen mit einem neuen - meist günstigeren - Dokument zurück. Der Trend wurde als Führerscheintourismus bekannt.

Das Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt zählte zwischen 2004 und 2010 mehr als 14 000 Führerscheintouristen. Der ADAC schätzt allerdings, dass die tatsächliche Zahl zwischen 50 000 und 80 000 liegt.

Über die Rechtmäßigkeit des Führerscheintourismus wurde mehrfach juristisch gestritten. 2004 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass innerhalb der EU jede Fahrerlaubnis anerkannt werden muss, die in einem Mitgliedsstaat legal erworben wurde. 2010 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Behörden Autofahrern den Gebrauch eines ausländischen Führerscheins aber untersagen können, wenn sie nicht wirklich in dem Land leben, in dem sie die Fahrerlaubnis erworben haben.

Auch Fahranfänger dürfen nach einem im Mai 2011 gefällten Urteil des EuGH ihren Führerschein nicht einfach im Ausland machen, sondern müssen mindestens sechs Monate in dem anderen Land leben.