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verkehr Ampel auf Rot und geblitzt: In diesen Fällen wird keine Strafe fällig

Es ist ein leidiges Thema für jeden Autofahrer: Blitzer. Neben den Erfassungen von Geschwindigkeitsübertretungen werden auch Fahrzeuge registriert, die an Ampeln eine Rot-Phase überschreiten. Doch wird beim "über Rot fahren" immer ein Bußgeld fällig?

Von Alexander Wermter Aktualisiert: 15.06.2022, 12:47
Wird bei einer Rotphase über eine Ampel gefahren, wird ein Bußgeld fällig. Doch es gibt auch Ausnahmefälle.
Wird bei einer Rotphase über eine Ampel gefahren, wird ein Bußgeld fällig. Doch es gibt auch Ausnahmefälle. Foto:imago images/Manngold/Symbol

Magdeburg/DUR - Es sollte nicht passieren und dennoch kommt es vor: Eine Ampel schaltet von Grün auf Gelb und kurz darauf auf Rot. So mancher Autofahrer beschleunigt dann noch einmal und überschreitet die Lichtanlage in der Rotphase. In den meisten Fällen drohen dann Strafen, die je nach Situation unterschiedlich ausfallen können. Doch wie der ADAC mitteilt, gibt es auch Ausnahmefälle, bei denen "über Rot" keine Sanktionen nach sich ziehen.

Rotlichtverstoß versus Haltlinienverstoß

Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel los- oder weiterfährt. Zum Beispiel in eine Kreuzung. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die Haltlinie. Wenn diese überfahren wird, aber das Fahrzeug kurz hinter ihr zum Stehen gebracht wird, so dass der geschützte Bereich noch nicht überfahren wurde, liegt lediglich ein Haltlinienverstoß vor. In diesem Fall wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig.

Rotlichtverstoß unter einer Sekunde

Von einem einfachen Rotlichtverstoß wird ausgegangen, wenn die Ampel überfahren wird und dabei weniger als eine Sekunde auf Rot geschaltet ist. Hierbei werden 90 Euro Bußgeld fällig. Zudem erhält der Rotsünder einen Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. Werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder andere Autos oder Gegenstände beschädigt, werden zwei Punkte fällig. Das Bußgeld erhöht sich dann außerdem auf bis zu 200 Euro - inklusive einem Monat Fahrverbot.

Rotlichtverstoß über einer Sekunde

War die Ampelanlage länger als eine Sekunde Rot, wird laut ADAC von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gesprochen. In diesem Fall müssen 200 Euro Bußgeld gezahlt werden und zwei Punkte werden in Flensburg registriert. Hinzu kommt außerdem ein einmonatiges Fahrverbot. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt, steigt die Höhe des Bußgeldes auf bis zu 320 Euro.

Ausnahme gilt für Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn

Wenn Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen mit Blaulicht und Martinshorn auftauchen, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die Fahrbahn freizumachen. Wenn der Weg nicht durch das Ausweichen an den rechten Straßenrand möglich ist, ist auch das vorsichtige Einfahren bei Rot in eine Kreuzung ausnahmsweise erlaubt.

Laut ADAC erfolgt in dieser Situation kein Bußgeldbescheid, da der Rettungswagen ebenfalls durch den Blitzer erfasst wird und der jeweils zuständigen Leitstelle durch die beteiligten Rettungskräfte gemeldet wird. Falls doch ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird, sollte vom Einspruchsverfahren Gebrauch gemacht werden. Die Uhrzeit, die Adresse des Aufenthaltsortes und potenzielle Zeugen sollten sicherheitshalber dokumentiert werden.